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Garantieschein; Garantiebedingungen; Garantieabwicklung - SaMASZ KDF 260 Betriebsanleitung

Frontmähwerk
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11. GARANTIESCHEIN

Das Produkt ist überprüft, entspricht den technischen Abnahmebedingungen und ist zum
Gebrauch zugelassen.
ACHTUNG:
Der Garantieschein ohne erforderlichen Eintragungen, mit korrigierten
Eintragungen oder unleserlich ausgefüllt – ist ungültig.

12. GARANTIEBEDINGUNGEN

12.1. Garantieabwicklung

1. Der Hersteller gewährleistet gute Qualität und bewährten Betrieb des Gerätes, auf den sich dieser
Garantieschein bezieht.
2. Garantiefrist beläuft sich auf 24 Monate ab Einkaufsdatum. In diesem Zeitraum auftretende
Mängel werden vor Ort durch SaMASZ-Servicekräfte beseitigt.
3. Mängel sollen persönlich, per Post oder telefonisch angemeldet werden. Reparatur erfolgt
innerhalb 14 Tage, durch Servicekräfte des Herstellers oder Händlers.
4. Garantieansprüche auf Austausch der Ware durch eine mangelfreie oder Geldzurückzahlung
werden durch den Hersteller innerhalb von 14 Tagen bearbeitet und abgewickelt.
5. Zu den Garantieleistungen gehören nicht die Mängel verursacht durch:
a) natürlichen Verschleiß der Teile wie: Gleit,- und Arbeitsteller, Getriebe und Teile im
Inneren des Getriebes, Buchsen und Gleitelemente, Gelenke, Messerhalter,
Schneidmesser, Keilriemen, Kettenräder, Kettenantrieb, Schlägeraufbereiter, Gummis
des Grobwalzwerks, Lager, Gummi- Metallstoßdämpfer, Abdeckplanen, Reifen,
Bänder der Förderbänder, Gummis des Abstreifers, Verschlusselemente, usw. Solche
Reparaturen können nur entgeltlich durchgeführt werden.
b) nicht
bestimmungsgemäße
Betriebsanleitung,
c) Arbeit auf steinigem Boden und Konsequenzen davon: Beschädigung von
Aufbereiterwelle, Scheiben, Mähbalken (Steine größer als 140 mm gehen zwischen
Scheiben und Aufbereiter nicht durch),
d) Auffahrt auf ein Hindernis,
e) überschnelle Senkung des Gerätes auf den Boden,
f) Zufall oder andere, von Hersteller unverschuldete Erscheinungen,
g) Beschädigung oder Zerstörung von Aufbereiterwelle und Querförderbänder.
6. Der Käufer trägt die Kosten der technischen Begutachtung im Falle, wenn diese Begutachtung
feststellt, dass die als mangelhaft angemeldete Ware mangelfrei ist.
Betriebsanleitung
Verwendung,
Frontmähwerke
Seriennummer
Produktionsdatum
Stempel
Prüferunterschrift
Verkaufsdatum
Verkaufsstempel
Unterschrift des Verkäufers
u.a.
auch
- 38 -
KDF
Nichteinhaltung
dieser

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