Trotz bestimmungsmäßiger Verwendung können bestimmte Restrisiko-
faktoren nicht vollständig ausgeräumt werden. Bedingt durch Konstrukti-
on und Aufbau der Maschine können folgende Risiken auftreten:
Berührung des Sägeblattes im nicht abgedeckten Sägebereich.
•
Eingreifen in das laufende Sägeblatt (Schnittverletzung)
•
Rückschlag von Werkstücken und Werkstückteilen.
•
Sägeblattbrüche.
•
Herausschleudern von fehlerhaften Hartmetallteilen des Sägeblattes.
•
Gehörschäden bei Nichtverwendung des nötigen Gehörschutzes.
•
Gesundheitsschädliche Emissionen von Holzstäuben bei Verwen-
•
dung in geschlossenen Räumen.
KUNDENDIENST
WZTS_1700_SPK7.indb 19
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19
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WZTS 1700
IX/27/2012
26.04.12 15:01