ACHTUNG:
Restrisiko entsteht durch falsches Verhalten des Benutzers.
4.Verbote
Während der Benutzung müssen folgende Verbote beachtet werden:
Keine Verstopfungsbeseitigungen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten bei laufenden Gerät
durchführen,
Reihenfolge der Wartungsarbeiten (in Betriebsanleitung beschrieben) nicht ändern,
Niemals mit defekten Mäher oder bei beschädigten Schutzabdeckungen arbeiten,
Niemals Hände und Füße zum laufenden Gerät annähern,
Während Reparatur- oder Wartungsarbeiten immer den Anweisungen von der Betriebsanleitung
folgen. Diese Tätigkeiten sollen beim ausgeschalteten Antrieb durchgeführt werden,
Vor Arbeitsbeginn sich an der Arbeit konzentrieren,
Niemals den Mäher unter Einfluss von Alkohol, Drogen, oder starken Medikamenten benutzen,
Arbeitskleidung soll weder zu eng noch zu lose sein. Lose Kleidungsteile können durch
rotierende Teile der Maschine hineingezogen werden,
Das Gerät darf von Kinder und Behinderten nicht benutzt warden.
Bei Darstellung des Restrisikos wird angenommen, das der Mäher gemäß dem aktuellen
Technikstand (am Herstellungsdatum) entworfen und hergestellt wurde.
ACHTUNG:
Bei Nichteinhaltung der folgenden Hinweisen und Warnungen besteht
ein Restrisiko.
Wenn die Vermeidung oder Beseitigung des Berufsrisikos, das durch Lärm
entsteht, mittels Massenschutzmittel unmöglich ist, soll der Arbeitsgeber
(Landwirt):
1) persönliche Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen, wenn die Lärmwerte
am Arbeitsplatz 80 dB überschreiten.
2) persönliche Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen und ihren Gebrauch
kontrollieren, wenn die Lärmwerte am Arbeitsplatz 85 dB überschreiten.
Betriebsanleitung
Frontmähwerke
KDF 260; KDF 300;
KDF 260 S/W; KDF 300 S/W;
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