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Wartungs- Und Sicherheitsbestimmungen - Telemotive Magna BLUEPIRAT2 Benutzerhandbuch

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BLUEPIRAT2 | BENUTZERHANDBUCH
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12 Wartungs- und Sicherheitsbestimmungen

Hinweis nach Norm EN55011:2009
Der Datenlogger wird in einer industriellen Umgebung eingesetzt. Wegen den auftretenden, lei-
tungsgebundenen als auch gestrahlten Störgrößen kann es möglicherweise zu Schwierigkeiten
kommen, die elektromagnetische Verträglichkeit in anderen Umgebungen sicherzustellen. Die
Länge der Kabel soll 3 Meter nicht überschreiten.
Reinigung
Der Datenlogger darf nur mit einem sauberen und leicht mit Wasser befeuchtetem Tuch gerei-
nigt werden. Andere Reinigungsmittel wie Benzin, Alkohol usw. dürfen nicht verwendet werden.
Wartung
Der Datenlogger ist wartungsfrei. Das Gehäuse darf vom Kunden nicht geöffnet werden. Bei ei-
genmächtigen Änderungen erlischt die Garantie.
Sicherung
Der Kunde darf im Fehlerfall nur die Sicherung am Kabelsatz oder von außen zugängliche Si-
cherungen wechseln. Die Sicherung darf nur durch eine Sicherung desselben Typs und dersel-
ben Nennstromstärke ersetzt werden.
Entsorgung
Die Entsorgung des Gerätes hat nach den gesetzlich geltenden Vorschriften zu erfolgen.
Aufstellungshinweise
Der Datenlogger darf nur in den sechs Achsen montiert werden.
Betriebstemperatur
Ein Betrieb des Gerätes ist nur innerhalb der im Datenblatt (siehe Kapitel Datenblatt) angegebe-
nen Temperaturen erlaubt.
Alle Tests zur Ermittlung der zulässigen Betriebstemperatur finden unter Laborbedingungen
statt. Im realen Betrieb können abweichende Temperaturen auftreten. Es bestehen intern Ab-
schaltmechanismen, die eine unzulässige Erwärmung der Bauteile des Gerätes verhindern.
Es ist auf eine ausreichende Belüftung zu achten. Der Datenlogger darf nicht zu nah an Wän-
den oder anderen Geräten platziert werden. Der Datenlogger darf nicht zusammen mit anderen
Komponenten übereinander gestapelt werden, sofern keine ausreichende Kühlung gewährleis-
tet ist und das Gerät bei Umgebungstemperaturen größer als 25 °C betrieben werden soll.
Im Betrieb können bei ungünstigen Bedingungen Temperaturen über 70°C am Gehäuse
entstehen, da das Metallgehäuse direkt zur passiven Kühlung des Gerätes dient. Bei er-
höhten Umgebungstemperaturen darf das Gehäuse nicht berührt werden, denn es be-
steht Verletzungsgefahr. Der Betrieb des Gerätes ist daher nur in Betriebsstätten mit
beschränktem Zutritt erlaubt.
Lagerbedingungen
Der Datenlogger darf nur im Bereich von - 30 °C bis + 70 °C gelagert werden. Datenlogger mit
Verwendung einer optionalen SSD als Speichermedium dürfen hingegen im Bereich von - 40 °C
bis + 70 °C gelagert werden.
Betauung
Bei Betauung darf das Gerät nicht eingeschaltet werden. Hierzu sind vor dem Einschalten des
Gerätes entsprechende Wartezeiten zu berücksichtigen.

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