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Konformitätserklärung; Garantie; Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung - Jet JSG-233A-M Gebrauchsanleitung

Teller- und bandschleifmaschine
Inhaltsverzeichnis

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1.  Konformitätserklärung 
Wir erklären hiermit auf eigene Verantwortung, dass 
dieses Produkt den auf Seite 2 aufgeführten 
Richtlinien entspricht und unter Berücksichtigung der 
angeführten Normen konstruiert wurde. 
2.  Garantie 
TOOL France SARL garantiert, dass das gelieferte 
Produkt frei von Material‐ und Fertigungsfehlern ist.  
Diese Garantie trifft nicht auf jene Defekte zu, welche 
auf direkten oder indirekten, nicht fachgerechten 
Gebrauch, Unachtsamkeit, Unfallschaden, Reparatur, 
mangelhafte Wartung bzw. Reinigung sowie 
normalen Verschleiß zurückzuführen sind. 
Die ausführlichen Garantieleistungen (z.B. 
Gewährleistungsfrist) sind den Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen (AGB) zu entnehmen. Die AGB 
sind auf der Internetseite ihres Händlers einzusehen 
oder werden auf Anfrage per Post zugestellt. 
TOOL France SARL behält sich das Recht vor, jederzeit 
Änderungen am Produkt und Zubehör vorzunehmen. 
3.  Sicherheit 
3.1  Bestimmungsgemäße Verwendung 
Diese Schleifmaschine ist ausschließlich für das 
Schleifen von Holz und vergleichbaren Werkstoffen 
ausgelegt. Das Schleifen von anderen Werkstoffen ist 
nicht zulässig und darf in Sonderfällen nur nach 
ausdrücklicher Genehmigung des Herstellers 
durchgeführt werden.  
Die Maschine ist nicht für Nassschleifvorgänge 
geeignet. 
Für die bestimmungsgemäße Verwendung müssen 
außerdem die Betriebs‐ und Wartungsanweisungen in 
diesem Handbuch beachtet werden. 
Die Maschine darf nur von Personen bedient werden, 
die mit der Bedienung und Wartung dieser Maschine 
sowie den damit verbundenen Gefahren vertraut 
sind. 
Das erforderliche Mindestalter muss beachtet 
werden. 
Die Maschine darf nur in technisch einwandfreiem 
Zustand verwendet werden. 
Beim Arbeiten mit der Maschine müssen alle 
Sicherheitsmechanismen und 
Sicherheitsabdeckungen funktionstüchtig und korrekt 
montiert sein. 
Zusätzlich zu den in dieser Betriebsanleitung 
aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen und den in 
Ihrem Land geltenden Regelungen müssen außerdem 
die allgemein anerkannten technischen Grundsätze 
 
hinsichtlich der Bedienung von 
Holzbearbeitungsmaschinen beachtet werden. 
Jegliche anderweitige Verwendung ist untersagt. 
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der 
Maschine übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung 
und der Bediener trägt die volle Verantwortung.  
 
3.2  Allgemeine Sicherheitshinweise 
Holzbearbeitungsmaschinen bergen bei nicht 
sachgemäßer Verwendung ein großes 
Gefahrenpotential. Daher müssen die 
entsprechenden technischen Grundsätze und die 
folgenden Hinweise beachtet werden. 
Vor Montage und Inbetriebnahme muss die 
Bedienungsanleitung vollständig durchgelesen und 
verstanden werden. 
 
 
Diese Bedienungsanleitung muss in der Nähe der 
Maschine aufbewahrt, vor Schmutz und Feuchtigkeit 
geschützt und bei Weitergabe des Produkts an einen 
neuen Besitzer mit übergeben werden. 
An der Maschine dürfen keine Änderungen 
vorgenommen werden. 
Vor dem Starten der Maschine müssen alle 
Sicherheitseinrichtungen täglich auf 
Funktionstüchtigkeit und Vorhandensein geprüft 
werden. In diesem Fall darf die Maschine nicht in 
Betrieb genommen werden und muss durch Abziehen 
des Netzkabels gesichert werden. 
Bevor mit dieser Maschine gearbeitet wird, 
Krawatten, Ringe, Armbanduhren und anderen 
Schmuck ablegen und die Ärmel bis über die Ellbogen 
aufrollen. Locker sitzende Kleidung darf nicht 
getragen werden und lange Haare zusammenbinden. 
Sicherheitsschutze tragen; niemals mit 
Freizeitschuhen oder Sandalen arbeiten. 
Stets zulässige und geeignete Arbeitskleidung tragen: 
‐  
Augenschutz 
‐ 
Atemschutz  
‐  
Staubschutz  
  
 
Beim Arbeiten mit dieser Maschine keine locker 
sitzende Kleidung und keine Handschuhe tragen. 
Die Maschine muss so aufgestellt werden, dass 
ausreichend Platz zur sicheren Bedienung und zur 
Handhabung des Werkstücks gewährleistet ist. 
Der Arbeitsbereich muss stets gut beleuchtet sein. 
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