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Scheppach HS120o Originalanleitung Seite 20

Tischkreissäge
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in der Gefahrstoffverordnung gefordert,
abgesaugt. Dies spart Strom und redu-
ziert den Lärm. Die Absauganlage lauft
nur während die Arbeitsmaschine betrie-
ben wird.
• Für Arbeiten im gewerblichen Bereich
muss zum Absaugen eine Absauganlage
eingesetzt werden.
• Absauganlage oder Entstauber bei lau-
fender Arbeitsmaschine nicht abschalten
oder entfernen.
• Die Tischkreissäge ist ausschließlich
zum Bearbeiten von Holz und holzähnli-
chen Werkstoffen konstruiert. Es dürfen
nur Original Werkzeuge und Zubehör
eingesetzt werden. Je nach Schnitt und
Holzart (Massivholz, Sperrholz oder
Spanplatten) das erforderliche Sägeblatt
nach Norm EN 847-1 einsetzen. Beachten
Sie das Werkzeug-Sonderzubehör.
• Die Maschine nur in technisch einwand-
freiem Zustand sowie bestimmungsge-
mäß, sicherheits- und gefahrenbewusst
unter Beachtung der Bedienungsanwei-
sung benutzen. Insbesondere Störungen,
die die Sicherheit beeinträchtigen können,
umgehend beseitigen (lassen).
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungs-
vorschriften des Her stellers, sowie die in
den Technischen Daten an gegebenen Ab-
messungen müssen eingehalten werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvor-
schriften und die sonstigen allgemein an-
erkannten sicherheitstechnischen Regeln
müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen
genutzt, gewartet oder repariert werden,
die damit vertraut und über die Gefahren
unterrichtet sind. Eigenmächtige Verände-
rungen an der Maschine schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus resul-
tierende Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzube-
hör und Originalwerkzeugen des Herstel-
lers genutzt werden.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für dar-
aus resultierende Schaden haftet der Her-
steller nicht; das Risiko dafür tragt allein
der Benutzer.

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