A U F S T E L L U N G
1.1 Baurechtliche Vorschriften
Wir empfehlen bereits vor dem Auf-
stellen Ihres Kaminofens ein Gespräch
mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermei-
ster. Er berät Sie über die jeweiligen
baurechtlichen Vorschriften, erteilt die
Genehmigung und führt die Abnahme
durch. Prüfen Sie auch, ob der Raum,
in dem der MODENA aufgestellt wer-
den soll, ausreichend mit Frischluft
versorgt wird. Bei abgedichteten Fen-
stern und Türen kann es sein, daß die
Frischluftzufuhr nicht mehr gewährlei-
stet ist, wodurch das Zugverhalten des
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Kaminofens
beeinträchtigt
kann. Die Leistung Ihres Kaminofens ist
auch vom Zug Ihres Schornsteins
abhängig. Sie kann beeinträchtigt wer-
den durch den Querschnitt des Schorn-
steins oder durch eine wirksame
Schornsteinhöhe von weniger als 4,50
m. Die wirksame Schornsteinhöhe ist
der Abstand zwischen der Abgasein-
führung in den Schornstein und der
Oberkante des Schornsteinkopfes.
1.2 Die Bauart
Der MODENA darf nur mit ge-
schlossenem Feuerraum betrieben wer-
den. Er kann an geeignete bereits
belegte Schornsteine angeschlossen
werden und ist aus Sicherheitsgründen
mit selbstschließender Feuerraumtür
(Bauart 1) ausgestattet.
werden
1.3 Das Rauchrohr
Der MODENA muß mit einem
Rauchrohr, dessen Innendurchmes-
ser 150 mm beträgt und einer ver-
tikalen Mindestlänge von 615 mm
angeschlossen werden. Alle Teile
müssen an den Verbindungsstellen
passgenau gesteckt sein. Das Rohr
muss am Schornsteineingang gut
abgedichtet werden und darf nicht
in den Hohlraum des Schornsteins
hineinragen, da sonst der Rauchab-
zug behindert wird.
1.4 Temperaturempfindliche
Materialien
Bei brennbaren Böden wie Holz, Tep-
pich usw. muß eine Bodenplatte ver-
wendet werden.
(Lesen Sie auch bitte das Kapitel 5:
SICHERHEIT).