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Betriebsanleitung
Abschnitt 3: Service- und Reparaturhandbuch
3B. Installation und Einrichtung
Sicherheitshinweise
Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung
Bei der Installation oder dem Transport des Geräts muss die folgende persönliche Schutzausrüstung verwendet
werden:
Schutzhandschuhe
•
Sicherheitsschuhe
•
Schutzhelm (z.B. bei angehobenen Lasten und bei Arbeiten über Kopf)
•
Um die lokalen und nationalen Normen und Vorschriften bezüglich Arbeitsplätzen in gastronomischen Küchen sowie
den Aufstellorten einzuhalten, dürfen nur Servicetechniker das Gerät aufstellen und einrichten.
Sicherheitsmaßnahmen am Aufstellort
Um Gefährdungen auszuschließen, die sich aus Aufstellort und Umgebung der Geräte ergeben, sind folgende Regeln
zu beachten:
Die das Gerät umgebende Bodenfläche kann rutschig sein. Wischen Sie um das Gerät verschüttete
•
Substanzen unverzüglich auf.
Der Aufstellort muss diesen Anforderungen der Umgebungsbedingungen entsprechen:
•
Die zulässige Umgebungstemperatur liegt zwischen +4°C / 40°F und +35°C / 95°F.
−
Kein Betrieb in giftiger oder explosionsfähiger Atmosphäre.
−
Der Küchenboden ist zur Reduzierung des Unfallrisikos stets trocken zu halten.
−
Die minimalen Platzanforderungen müssen eingehalten werden:
•
Die Mindesthöhe des über dem Gerät erforderlichen Freiraums beträgt 50 mm.
−
Die minimale Anforderung an die Einbautiefe ist Folgende:
−
Gerätebreite = 406,4 mm
▪
Gerätetiefe (gesamt) mit offener Garraumtür = 806,9 mm
▪
Tischtiefe = 499 mm
▪
Sicherheitsabstand nach links/rechts / hinten: 0 mm
−
Das Gerät darf nicht direkt unter einem Brandmelder oder einer Sprinkleranlage aufgestellt werden.
•
Brandmelder und Sprinkleranlagen müssen so eingerichtet sein, dass sie bei dem bei Normalbetrieb des
Geräts und bei geöffneter Gerätetür zu erwartenden Aufkommen an entweichendem Dampf und Dunst nicht
ausgelöst werden.
Es besteht Brandgefahr durch Wärmeabgabe an heißen Oberflächen. Es dürfen daher keine brennbaren
•
Materialien, Gase oder Flüssigkeiten auf oder unter dem Gerät oder in sonstiger Nähe des Geräts platziert
sein.
Der Aufstellort des Mikrowellen-Kombigeräts muss so beschaffen sein, dass das Gerät nicht umkippen oder
•
wegrutschen kann. Der Boden unter dem Aufstellort muss diesen Anforderungen entsprechen.
Bei Verwendung eines Unterbaus oder Stapelgestells auf Rollen müssen Vibrationen grundsätzlich
•
vermieden werden.
der Nähe liegende Wärmequellen müssen einen Mindestabstand von 500 mm einhalten.
•
Das Gerät muss so aufgestellt sein, dass mit Sicherheit keine Gefahr besteht, dass vom Gerät oder von
•
Garaktivitäten ausgehende Flüssigkeit gleichzeitig betriebene Fritteusen oder Geräte, die mit heißem und
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