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Reinigung; Entsorgung; Lokale Rechtliche Hinweise; Ce-Konformität - Ottobock 8065 Genu Immobil Vario Gebrauchsanweisung

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5.4 Anprobe
► Vor Abgabe der Orthese an den Patienten ist der richtige Sitz am Bein zu prüfen.
► Die Orthese so am Bein positionieren, dass die Orthesengelenke auf der Höhe der Patellamit­
te angeordnet sind, alternativ nach den Angaben von Nietert im Kompromissdrehpunkt ein­
stellen.
5.5 Ablegen
► Zum Ablegen der Orthese die Gurte und Polster öffnen, ohne die Gelenkschienen abzuneh­
men, auf diese Weise wird eine ständige Nachjustierung vermieden.

6 Reinigung

HINWEIS
Verwendung falscher Reinigungsmittel
Beschädigung des Produktes durch falsche Reinigungsmittel
Reinigen Sie das Produkt nur mit den zugelassenen Reinigungsmitteln.
Die Orthese regelmäßig reinigen:
Polster
1) Die Polster von der Orthese entfernen.
2) Die Polster in 30 °C warmen Wasser mit einem handelsüblichen Feinwaschmittel von Hand
waschen. Gut ausspülen. Keinen Weichspüler verwenden.
3) An der Luft trocknen lassen. Direkte Hitzeeinwirkung vermeiden (z. B. durch Sonnenbestrah­
lung, Ofen- oder Heizkörperhitze).
4) Die Polster wieder an der Orthese anbringen.

7 Entsorgung

Das Produkt gemäß den geltenden nationalen Vorschriften entsorgen.
8 Rechtliche Hinweise
Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des Verwenderlandes und
können dementsprechend variieren.

8.1 Lokale Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise, die ausschließlich in einzelnen Ländern zur Anwendung kommen, befin­
den sich unter diesem Kapitel in der Amtssprache des jeweiligen Verwenderlandes.
8.2 Haftung
Der Hersteller haftet, wenn das Produkt gemäß den Beschreibungen und Anweisungen in diesem
Dokument verwendet wird. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Dokuments, insbe­
sondere durch unsachgemäße Verwendung oder unerlaubte Veränderung des Produkts verur­
sacht werden, haftet der Hersteller nicht.
8.3 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der europäischen Richtlinie 93/42/EWG für Medizinpro­
dukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien nach Anhang IX dieser Richtlinie wurde das Produkt
in die Klasse I eingestuft. Die Konformitätserklärung wurde deshalb vom Hersteller in alleiniger
Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
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