Hinweise gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Wir weisen Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin,
dass Elektroaltgeräte gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften,
einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind. Das
nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten
aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne weist zu-
sätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Recyclingkreislauf
Verpackungsmaterialien können wieder dem Rohstoffkreislauf
zugeführt werden. Entsorgen Sie die Verpackung gemäß den aktuellen
Bestimmungen. Informationen erhalten Sie bei den Rückgabe- und
Sammelsystemen Ihrer Gemeinde.