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Antrieb; Entriegelung Der Automation; Externe Entriegelung - FAAC D600 Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 71

7.3 Antrieb

Nach der Montage der hinteren Befestigung an der Gleitführung
und nach dem Einbau der Gleitführung kann der Antrieb
montiert werden:
1) Den Antrieb um 15°/20° kippen (Abb. 20), die Welle des
Getriebemotors in die Aufnahme an der hinteren Befestigung
der Gleitführung einführen und dabei darauf achten, dass
die Flügel (Abb. 19 Bez.
des Antriebs übereinstimmen (Abb. 19 Bez.
2) Den Antrieb so weit in Richtung der Abb. 20 drehen, dass
die Position von Abb. 21 erreicht und der Stift in die Öffnung
der hinteren Befestigung eingesetzt werden kann (Abb. 21
Bez.
).

7.4 Entriegelung der Automation

1) Die Höhe des Freigabeknaufs bestimmen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass sich der Knauf auf einer Höhe von maximal
180 cm vom Boden befindet. Gegebenenfalls das überschüssige
Seil abschneiden.
2) Einen Knoten am Seilende schlingen und den Freigabeknauf
zusammenbauen (Abb. 22).
3) Den Freigabeknauf nach unten ziehen und sicherstellen, dass
das Tor manuell bewegt werden kann (Abb. 22).
4) Den Freigabeknauf waagrecht in Richtung des Tors ziehen
(Abb. 23). Sicherstellen, dass das Fenster LOCK unterhalb des
Schlittens rot ist, wenn der Freigabeknauf losgelassen wird. Das
Tor so weit mit der Hand bewegen, bis der Kupplungspunkt
des Schlittens erneut erreicht ist.
Achtung: Vermeiden, dass sich Personen, Tiere oder
Gegenstände während der Entriegelung im Bewegungsberei-
ch des Tors aufhalten bzw. befinden.

7.5 Externe Entriegelung

Wenn die Automation mit einer externen Entriegelung ausgestattet ist,
die bereits begonnene Montage fertigstellen (siehe Abschnitt 6.3.):
1) Die Ummantelung des Drahts auf Maß abschneiden (Abb. 24 Bez. A).
2) Den Draht in die Ummantelung einführen und durch die entsprechende
Öse der Befestigung am Tor ziehen (Abb. 24 Bez. B).
3) Den Draht auf Maß abschneiden und am internen Hebel des
Entriegelungsknaufs befestigen (Abb. 24 Bez. C).
) mit den Aufnahmen am Boden
).
Abb. 19
15°/20°
Abb. 20
9
Abb. 21
Abb. 22
Abb. 23
Abb. 24

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