Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Korrekturwertermittlung - MACHEREY-NAGEL Smart photometry NANOCOLOR VIS II Handbuch

Wasseranalytik
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Korrekturwertermittlung

6.3
Korrekturwertermittlung
Diese Vorschriften sind nur in Zusammenhang mit den Originalvorschriften der
®
NANOCOLOR
Küvettenteste anzuwenden. Die photometrische Analyse von Wasserproben
bei Eigenfarbe bzw. Trübung erfordert die Bestimmung eines Korrekturwertes. Färbungen
und Trübungen schwächen das Licht zusätzlich (erhöhte Extinktion) und führen zu
abweichenden Messwerten. Die Korrekturwerte verlangen für jeden Test ein spezielles
Vorgehen. Es genügt beispielsweise nicht, einfach die Eigenfarbe der Probe ohne
Reagenzien zu messen und vom Messwert abzuziehen. In vielen Fällen verändern die
Reagenzien die Eigenfarbe oder Trübung der Probe. Es müssen alle Veränderungen der
Probe wie Verdünnung, Zugabe von pH- oder Redoxpotential-beeinflussenden Chemikalien
wie bei der Originalanalyse nachvollzogen werden. Nur das Hauptreagenz, das den für die
Analyse erforderlichen Farbkörper bildet, wird nicht zugegeben.
Bei den Spektralphotometern NANOCOLOR
Auswertung (Wert A) durch Auswahl des Eintrags „Korrekturwert" über das
Ergebnisfenster das Korrekturwertprogramm aktiviert (siehe Abbildung 20). Dazu wird die
Küvette mit dem Korrekturwert (Wert B) verlangt und gemessen. Das korrigierte
Messergebnis wird angezeigt und gespeichert. Je nach Test verlangt das Photometer neben
der Korrekturwertküvette zusätzlich nach einer Nullmessung für den Korrekturwert.
Zu Grunde liegende Verfahrensweise:
Messwert nach Originalvorschrift ermitteln = A
Korrekturwert nach Sondervorschrift ermitteln = B
Analysenwert = A – B
Ausnahmen:
Methoden,
Reagenzienblindwert gemessen werden. Dann gilt: Analysenwert = A + B. Bei den
entsprechenden Testen wird darauf hingewiesen.
Es ist sehr wichtig, dass nur Werte gleicher Dimension voneinander abgezogen werden
(z. B. mg/L N; mg/L NH
Sollte in gleicher Matrix bei mehreren Proben der Korrekturfaktor so gering sein, dass er für
das anstehende Messproblem zu vernachlässigen ist, kann man auf die Ermittlung
verzichten. Dies ergibt sich aber nur aus der praktischen Erprobung und ist vorher nicht
ersichtlich!
Bei der Messung des Korrekturwertes benutzt man als Nullwert eine saubere, leere
Rundküvette, die mit dest. Wasser gefüllt wird (Ausnahme: Test 0-59 / 0-64 / 0-65 / 0-66).
Test
0-01 Zirkonium 100
0-02, 0-03, 0-04, 0-05,
0-06, 0-08 Ammonium
3-2000
0-07 AOX 3
0-09 Blei 5
0-14 Cadmium 2
0-15 Carbonathärte 15
0-17 Chlor/Ozon 2
0-18 Chlordioxid 5
0-19 Chlorid 200
NANOCOLOR
®
VIS II und
bei
denen
abnehmende
3
; mmol/m
; E).
4
Rundküvette für Korrektur (Wert B)
Vorgehen wie in Gebrauchsanleitung Test 0-01,
aber kein NANOFIX R2 zugeben, verschließen,
mischen.
Vorgehen wie in Gebrauchsanleitung Test 0-02 /
0-03 / 0-04 / 0-05 / 0-06 / 0-08 beschrieben, aber
kein
NANOFIX
mischen.
Fast alle Farben und Trübungen werden unter
Testbedingungen zerstört und wirken nicht als
Beeinträchtigung.
Trübungen führen zu Messdifferenzen, die sich
nicht beseitigen lassen.
Die Korrektur ist im Originaltest bereits enthalten.
Leere Rundküvette mit 4,0 mL Probe füllen, 0,2 mL
R2 zugeben, verschleißen, mischen.
Carbonathärte-Rundküvette öffnen, 4,0 mL Probe
zugeben, verschließen, mischen und auf NULL
setzen (Wert B). Küvette erneut öffnen, NANOFIX
R2 zugeben, verschließen, kräftig schütteln und
nach 2 min messen (Analysenwert = A – B).
Leere Rundküvette bei jedem Test mit 4,0 mL
Probe füllen.
Chlorid-Rundküvette öffnen, 1,0 mL Probe und
® UV
/
II und NANOCOLOR
VIS
UV
/
II wird nach der normalen
VIS
Extinktionen
gegen
R2
zugeben,
verschließen,
Beständige
Färbungen
®
VIS II V 1.1 / 07.2016
22
-Icon im
einen
und

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Smart photometry nanocolor uv/vis ii

Inhaltsverzeichnis