7
Fahren und Transport
7.1
Beleuchtung
Gefahr!
Transport / Straßenfahrt
Auswirkung: Lebensgefahr, schwere Verletzungen von Personen oder
schwere Schäden an der Maschine.
•
Vor dem Hochschwenken in Transportstellung Zapfwelle abschalten.
•
Maschinenstillstand abwarten
•
Bei der Fahrt auf öffentlichen Straßen sind die jeweils geltenden
Vorschriften zu beachten (Beleuchtung, Kennzeichnung, Achslasten,
zulässiges Vorbaumaß etc.)!
•
Bei Transport- Straßenfahrten auf öffentlichen Verkehrswegen muss
das Mähwerk ausgehoben werden.
•
Das Mitfahren auf der Maschine ist verboten.
•
Vor dem Anfahren für einwandfreie Sichtverhältnisse am und um den
Schlepper sowie zur Maschine hin sorgen.
Gefahr!
Beleuchtungsanlage
Auswirkung: Lebensgefahr, schwere Verletzungen von Personen oder
schwere Schäden an der Maschine.
•
Vor dem Transport auf öffentlichen Verkehrswegen unbedingt
Beleuchtungsanlage anschließen und Funktionstüchtigkeit prüfen.
•
Beleuchtungsanlage sauberhalten. Verschmutzte Leuchten und Strahler
beeinträchtigen die Verkehrssicherheit.
•
Defekte Glühlampen oder zerbrochene Strahler ersetzen.
•
Bei Transport- Straßenfahrten auf öffentlichen Verkehrswegen muss
sich das Mähwerk in Transportstellung befinden.
Fahren und Transport
37