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Verwendung Des Ez-Screen Lp Zur Bereichssicherung; Zusätzliche Schutzeinrichtungen - Banner EZ-SCREEN LP Bedienungsanleitung

Flacher sicherheitslichtvorhang
Inhaltsverzeichnis

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EZ-SCREEN LP
Bedienungsanleitung
3.1.2 Hintertretungsgefahren
Gefahren durch Hintertreten des Vorhangs entstehen bei Anwendungen, bei
denen Personen durch eine Schutzeinrichtung (die einen Stoppbefehl ausgibt,
um die Gefahr zu beseitigen) treten und dann weiter in den überwachten
Bereich eindringen können, z. B. im Rahmen einer Bereichssicherung. Ihre
Anwesenheit wird daraufhin nicht mehr erfasst, und es kommt zu einer Gefahr
durch unerwarteten Anlauf bzw. Wiederanlauf der Maschine, während sich noch
Personen im überwachten Bereich aufhalten.
Wenn Sicherheits-Lichtvorhänge verwendet werden, entstehen
Hintertretungsgefahren gewöhnlich durch große Sicherheitsabstände, die auf
der Grundlage langer Stoppzeiten, hoher Mindest-Objektempfindlichkeiten,
Übergreifen, Durchgreifen oder anderer Installationserwägungen berechnet
werden. Ist der Abstand zwischen dem definiertem Bereich und der Maschine
bzw. der festen Schutzeinrichtung größer als 75 mm, entsteht bereits eine
Hintertretungsgefahr.
Vermeidung bzw. Reduzierung von Hintertretungsgefahren
Beseitigen oder reduzieren Sie Hintertretungsgefahren, wannimmer es möglich
ist. Obwohl empfohlen wird, die Hintertretung komplett zu verhindern, kann dies
aufgrund der Maschinenanordnung, den Fähigkeiten der Maschine oder anderer
Anwendungserwägungen nicht immer möglich sein.
Eine Lösung besteht darin, Personen innerhalb des Gefahrenbereichs permanent
zu erfassen. Das lässt sich durch Verwendung zusätzlicher Schutzeinrichtungen
entsprechend den Sicherheitsanforderungen von ANSI B11 oder anderer
zutreffender Normen realisieren (siehe Abschnitt 3.1.4).
Eine alternative Methode besteht darin, dafür zu sorgen, dass die
Schutzeinrichtung nach der Auslösung in den Verriegelungszustand übergeht
und eine bewusste manuelle Betätigung erforderlich ist, um sie zurückzusetzen.
Diese Schutzmethode hängt von der Position des Reset-Schalters und von
sicheren Arbeitspraktiken und Maßnahmen ab, die einen unerwarteten Anlauf
bzw. Wiederanlauf der überwachten Maschine verhindern (siehe Abschnitt 3.1.3).
WARNUNG . . .
Verwendung des EZ-SCREEN
LP zur Bereichssicherung
Wenn ein EZ-SCREEN-LP-System in einer Anwendung installiert
wird, bei der es zu einer Hintertretungsgefahr kommt (z. B. bei
Bereichssicherung), müssen nach einer Unterbrechung des
definierten Bereichs entweder das EZ-SCREEN-LP-System oder die
primären Kontrollelemente der überwachten Maschine (MPSEs) eine
Verriegelungsreaktion verursachen.
Eine Zurücksetzung dieses Verriegelungszustands kann nur durch
Betätigung eines Reset-Schalters erreicht werden, der von den normalen
Vorrichtungen zur Initiierung des Maschinenzyklus getrennt ist. Der
Schalter muss wie in Abschnitt 3.1.3 beschrieben positioniert werden.
Verriegeln/Kennzeichnen entsprechend ANSI Z244.1 kann erforderlich
sein, oder es müssen zusätzliche Schutzeinrichtungen entsprechend den
Bestimmungen der ANSI-B11-Sicherheitsanforderungen oder anderer
zutreffender Normen verwendet werden, wenn eine Hintertretungsgefahr
nicht beseitigt oder auf eine annehmbare Risikostufe reduziert werden
kann. Wenn diese Warnung nicht beachtet wird, kann es zu
schweren oder tödlichen Verletzungen kommen.
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Installation und Ausrichtung
3.1.3 Reset-Schalterposition
Der Reset-Schalter muss an einer Position angebracht werden, die
die Anforderungen des untenstehenden Warnhinweises erfüllt. Wenn
irgendwelche Gefahrenbereiche von der Schalterposition aus nicht sichtbar
sind, müssen zusätzliche Schutzeinrichtungen angebracht werden. Der Schalter
muss gegen zufällige oder unbeabsichtigte Betätigung geschützt werden (zum
Beispiel durch Schutzring oder -abdeckung).
Ein schlüsselbetätigter Reset-Schalter verleiht der Bedienungsperson eine
gewisse Kontrolle, weil der Schlüssel abgezogen und in den überwachten
Bereich mitgenommen werden kann. Dies gewährleistet jedoch keinen Schutz
gegen unbefugte oder unbeabsichtigte Resets mit Hilfe von Ersatzschlüsseln
im Besitz Dritter oder gegen unbemerkten Eintritt anderer Personen in den
überwachten Bereich.
Durch Reset einer Schutzeinrichtung darf keine gefährliche
Maschinenbewegung initiiert werden. Außerdem muss im Sinne sicherer
Arbeitsabläufe vor jedem Reset der Schutzeinrichtung ein Anfahrvorgang
befolgt werden, und die Person, die den Reset durchführt, muss sicherstellen,
dass sich im gesamten Gefahrenbereich kein Personal aufhält. Wenn von
der Position des Reset-Schalters aus bestimmte Bereiche nicht überwacht
werden können, müssen zusätzliche Schutzeinrichtungen verwendet werden –
mindestens optische und akustische Warnsignale beim Anfahren der Maschine.
WARNUNG . . .
Reset-Schalterposition
Alle Reset-Schalter müssen:
• sich außerhalb des überwachten Bereichs befinden,
• so positioniert sein, dass der Bediener des Schalters
uneingeschränkte Sicht über den gesamten überwachten Bereich hat,
während der Reset durchgeführt wird,
• vom überwachten Bereich aus unzugänglich sein und
• gegen unbefugte oder versehentliche Betätigung geschützt sein (z. B.
durch Schutzring oder -abdeckung).
Wenn Stellen innerhalb des überwachten Bereichs vom Reset-Schalter
aus nicht sichtbar sind, müssen entsprechend ANSI B11 oder
anderen zutreffenden Normen zusätzliche Schutzeinrichtungen
installiert werden. Andernfalls kann es zu schweren oder tödlichen
Verletzungen kommen.
3.1.4 Zusätzliche Schutzeinrichtungen
Entsprechend Abschnitt 3.1.1 müssen die EZ-SCREEN-LP-Komponenten so
positioniert werden, dass es nicht möglich ist, durch den definierten Bereich in
die Gefahrenstelle zu greifen, bevor die Maschine stillsteht.
Außerdem darf die Gefahrenstelle nicht durch Um-, Unter- oder Übergreifen
des definierten Bereichs erreichbar sein. Zu diesem Zweck müssen zusätzliche
Schutzeinrichtungen (mechanische Sperren wie Gitter oder Schranken)
entsprechend den Sicherheitsanforderungen von ANSI B11 oder anderer
zutreffender Normen installiert werden. Zugriff zur Gefahrenstelle ist dann
nur durch den definierten Bereich des EZ-SCREEN LP oder durch andere
Schutzeinrichtungen möglich (siehe Abbildung 3-3).
Übersicht
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Ident-Nr. 150939
Ident-Nr. 133487

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