11/2019
Verstopfende Elemente im Inneren
Erhöhung des
Lärmpegels
des Aussengeräts
Vibration einiger Elemente
(Wärmepumpe)
Probleme bei
Beschädigung oder Trennung der
der Anzeige
Verbindungsverkabelung zwischen
oder dem
Elektronikkarte und Schnittstellenplatine
Ausschalten
des Displays
Schlechter
Siphon fehlt oder ist leer
Geruch aus
dem Gerät
Partielle Lecks oder Verstopfungen des
Kühlgaskreislaufs
Ungewöhnlic
her oder
Ungünstige Umwelt- oder
unerwartet
Installationsbedingungen
hoher
Verbrauch
Verdampfer teilweise verstopft
Installation nicht konform
Anderes
Betriebs- und Montageanleitung
Warmwasser-Wärmepumpe Nuos Split
Die beweglichen Teile der Ausseneinheit prüfen, das
Gebläse und alle sonstigen Organe, die Geräusch
verursachen können, reinigen
Angeschraubte Komponenten prüfen, den Anzug der
Schrauben prüfen
Die Unversehrtheit des Anschlusses überprüfen, die
Betriebstüchtigkeit der Elektronikkarte überprüfen
Einen Siphon einbauen.
Prüfen, dass der Siphon die notwendige Wassermenge
enthält
Durch Sichtprüfung kontrollieren, dass die
Anschlussleitungen oder Wasserhähne nicht beschädigt
sind. Das Gerät im Wärmepumpen-Modus starten, einen
Leckprüfer für R134a verwenden, um sicherzustellen, dass
keine Lecks vorhanden sind
Technischen Kundendienst kontaktieren
7.4 Entsorgung des Heisswasserbereiters
Das Gerät enthält Kühlwasser des Typs R134a, das nicht freigesetzt werden darf und
ordnungsgemäss entsorgt werden muss. Sollte demnach der Heisswasserbereiter defini-
tiv deaktiviert werden, sind die hierzu erforderlichen Arbeiten von Fachpersonal durch-
zuführen.
Dieses Produkt entspricht der RAEE-Richtlinie 2012/19/EU. Das auf dem Gerät oder
der Verpackung aufgedruckte Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass
das Produkt getrennt vom allgemeinen Hausmüll entsorgt werden muss. Der Benutzer
muss daher das Gerät nach Ablauf ihrer Lebensdauer der entsprechenden Sammelstelle
für die getrennte Entsorgung von Elektroschrott zuführen. Als Alternative zur selbststän-
digen Entsorgung, ist es möglich, das Altgerät beim Kauf eines neuen Geräts derselben
Art an den Händler abzugeben. Bei Elektronikhändlern mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m2 ist es ausserdem möglich, elektronische Altgeräte, die kleiner als
25 cm sind, kostenlos und ohne Kaufverpflichtung abzugeben. Die ordnungsgemässe
Entsorgung und darauf folgende Zuführung des Altgeräts zum Recycling sowie einer
umweltfreundlichen Behandlung und Entsorgung trägt dazu bei, eventuell
negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu vermeiden und fördert
das Recycling der Materialien, aus denen das Gerät besteht. Weitere Informationen
hinsichtlich der bei Ihnen verfügbaren Entsorgungsmöglichkeiten können Sie bei Ihrer
Gemeinde oder im Geschäft, in dem das Gerät gekauft wurde, einholen.
BA–40
Telefon 062 787 87 87, Fax 0800 805 815