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Höhenbedingte Leistungsminderung - ABB ACH480 Hardwarehandbuch

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Höhenbedingte Leistungsminderung
Bei Aufstellhöhen von 1000 bis 4000 m (3300 bis 13120 ft) über NHN ist eine
Leistungsminderung von 1 % pro 100 m (330 ft) erforderlich. Bei einer Höhe bis
4000 m sind 400 V Einheiten zulässig, wenn folgende Rahmenbedingungen
berücksichtigt werden:
• Die maximale Schaltspannung des integrierten Relaisausgangs 1 beträgt 30 V in
4000 m Höhe.
• Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, beträgt die maximale Aufstellhöhe
2000 m.
• Bei Verwendung eines 3-phasigen 400 V Frequenzumrichters auf einer Höhe von
4000 m darf der Frequenzumrichter nur an die folgenden Netze angeschlossen
werden: TN-S, TN-c, TN-CS, TT (nicht asymmetrisch geerdet).
Um den Ausgangsstrom zu berechnen, wird der in der Nennwerttabelle angegebene
Strom mit dem Leistungsminderungsfaktor k multipliziert, der bei x Metern (1000 m
<= x <= 4000 m) beträgt:
1
k = 1 -
10 000 m
Prüfen Sie die Einschränkungen der Netzkompatibilität bei Höhen über 1000 m
(3281 ft) sowie die PELV-Begrenzung an den Relaisausgangsklemmen bei Höhen
über 1000 m (3281 ft).
. (x - 1000) m
Technische Daten 87

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