02.3
SICHERHEITSREGELN FÜR DIE INSTALLA-
TION UND DIE AUSSERORDENTLICHE WARTUNG
• DER NUTZER UND / ODER EIGENTÜMER DES PRO-
DUKTES IST ANGEHALTEN, WIE VOM GELTENDEN
RECHT VORGESEHEN, DIE INSTALLATIONS- UND
WARTUNGSTÄTIGKEITEN VON QUALIFIZIERTEN UND
BEFÄHIGTEN FACHLEUTEN VORNEHMEN ZULASSEN UND
DIE AUS EINEM NICHTBEFOLGEN ENTSTEHENDEN RISI-
KEN UND GEFAHREN ZU KENNEN.
• Die Installation des Wärmegenerators und der entsprechenden
Anlage zum Abtransport der Verbrennungsprodukte, der elektri-
sche Anschluss, die erste Inbetriebnahme und die außerordentli-
che Wartung DÜRFEN NUR von zugelassenem und qualifiziertem
Fachpersonal durchgeführt werden.
• Die Installation des Produktes muss den Gesetzen und Normen
des Staates, des Landes und der Gemeinde in dem es installiert
wird entsprechen.
• Der Installateur der Anlage MUSS nach der Abnahme über die
getätigten Arbeiten die Konformitätserklärung erstellen, gemäß
den geltenden Gesetzen über die Sicherheit der Anlagen.
• Der Installateur ist der Verantwortliche der Installation, er ist ge-
halten das Werk gemäß den Regeln der Kunst auszuführen.
• Das Produkt muss an ein für dieses Heizsystem geeignetes
Abgassysten nach den geltenden Normen angeschlossen werden
und dann mittels einer Konformitätserklärung bescheinigt werden.
•Wenn während des fakultativen Service der ersten Inbe-
triebnahme Installationsmängel festgestellt werden, kann der
technische Kundendienst aus Gründen der Sicherheit eine ge-
genteilige Meinung zur Nutzung des Geräts aussprechen und
den Nutzer, der im Falle von Personen-, Tier- oder Sachschäden
gemeinsam mit dem Installateur haftbar ist, durch den Kunden-
dienstbericht darüber informieren.
• Bevor das Gerät installiert wird müssen sich der Kunde und
der Installateur vergewissern dass der Boden wo das Gerät po-
sitioniert wird ausreichend geebnet ist und das Gewicht tragen
kann (siehe KAP.05 Technische Daten). Bei Zweifeln über die
Geeignetheit des Bodens ist es notwendig einen Fachmann hin-
zuzuziehen der die Machbarkeit der Installation überprüfen muss.
• Nur spezialisiertes und befähigtes Fachpersonal kann im Innern
des Geräts Eingriffe vornehmen oder Kontrollen ausüben, immer
unter Berücksichtigung der Sicherheitsnormen.
• Der Installateur ist vor der Installation verpflichtet sicher zu stel-
len dass das elektrische Netz an das das Gerät angeschlossen
wird, der Spannung entspricht die auf der Identifikationsplakette
zu finden ist (siehe KAP.04.2 Identifikation des Produktes) und
das die Anlage eine ausreichende Größe hat, um die vom Gerät
geforderte maximale Ladung bieten zu können und des weite-
ren mit allen geeigneten Sicherungen ausgestattet ist, die die
elektrische Anlage als eine der Norm/den Regeln entsprechende
klassifiziert. In gegenteiligen Fällen ist ein gelernter technischer
Fachmann aus dem entsprechenden Sektor zu Rate zu ziehen,
um die Anlage zu überprüfen.
• Vor Einfügen des Netzsteckers in die Steckdose müssen die In-
stallation und die Montage des Geräts fertig sein. Ob das Gerät
keinen zugänglichen und geeigneten zweipoligen Schalter hat,
sollte der Netzstecker nach installiertem Gerät leicht zugänglich
sein.
• Die Personen die für den Transport / Bewegung des Ofens und
der Geräte bestimmt sind, müssen sich immer Arbeits-Schutzhan-
dschuhe und Anti-Unfall-Schutzschuhe anziehen.
• Der Kundendienst der die Wartung durchführt, muss dem Kun-
den den Abschluss eines Wartungsvertrages bzgl.einer jährlichen
Wartung des Gerätes empfehlen, um die Sicherheit und die Pro-
duktleistungen in effizienter Weise beizubehalten.
• Der Techniker der die Wartung vornimmt muss eine Kontrolle
der Betriebsstunden zwischen den einzelnen Wartungsinterval-
len durchführen um die effektiven Betriebsstunden in der Zeit
zwischen den Intervallen zu erkennen. Die Dauer der effektiven
Betriebsstunden müssen dann am Ende des technischen Ein-
satzes auf Null gestellt werden und auf dem Servicebericht notiert
werden.
6
02.4
AUSSTATTUNG DER ANWENDER UND DER
WARTUNGSBEAUFTRAGTEN
Jeder Betreiber im Falle von Wartungsarbeiten an der Maschine,
muss immer persönliche Schutz- und Sicherheitskleidung tragen:
1 Schutzhörer
2 Schutzhandschuhe
3 Atemmaske
4 Abschirmung oder Brille
5 Sicherheitsschuhe
6 Arbeitsanzug oder Arbeitshemd
02.5
RESTRISIKEN
JOLLY MEC CAMINETTI S.p.A. hat nach bestem Gewissen alles
getan, um ihre Anlagen mit der bestmöglichen, ihr zur Verfügung
stehenden Kompetenz anzufertigen, was die Sicherheit anbetrifft
und unter Hinzuziehung aller ihr zur Verfügung stehender Richtli-
nien, Gesetze und Normen. Auch wenn begrenzt, bleiben es den-
noch Restrisiken während den folgenden Phasen:
• TRANSPORT und INSTALLATION
• ELEKTRISCHER ANSCHLUSS (Der von einem dazu befugten
Elektriker durchgeführt werden muss)
• WARTUNG
Daher muss jede Person, die in diesen Bereichen arbei-
tet oder sich um diese Phasen kümmert, eine ausgebil-
dete Person sein, die sich über die Tatsache bewusst ist, dass
diese "gefährlich" sind, und dass es nicht möglich war, diese für
die Schutzkategorie der Anlage zu beseitigen.
HINWEISE: Das Entfernen und das abändern der
Schutzund Sicherheitsvorrichtungen ist nur mit vorsätzli-
chem Handeln möglich.
ACHTUNG: das Entfernen der Schutz- und der Si-
cherheitsvorrichtungen (vorsätzliches Abändern) oder
das Umgehen dieser, kann zu schweren Personen-
schäden führen!
Die Sicherheitssignale sind zu ersetzen, sobald diese unleserlich
werden oder sich ablösen.