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Garantiebestimmungen; Transport Und Lagerung; Transportschäden - KaVo ELECTROmatic series Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung ELECTROmatic M/C und PM/PC
1 Benutzerhinweise | 1.4 Garantiebestimmungen

1.4 Garantiebestimmungen

KaVo übernimmt im Rahmen der gültigen KaVo Lieferungs- und Zahlungsbedin-
gungen die Garantieleistung für einwandfreie Funktion, Fehlerfreiheit im Materi-
al und in der Herstellung für die folgenden Zeiträume:
Steuergerät und alle nicht spezifizierten Teile: 12 Monate
KL 703 LED Motor: 36 Monate
ab dem vom Verkäufer bescheinigten Verkaufsdatum.
Bei begründeten Beanstandungen leistet KaVo Garantie durch kostenlose Er-
satzlieferung oder Instandsetzung.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Defekte und deren Folgen, die entstanden
sind oder entstanden sein können durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße
Behandlung, Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung der Wartungs-, Bedie-
nungs- oder Anschlussvorschriften, Korrosion, Verunreinigung der Medienver-
sorgung oder chemische oder elektrische Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach
den Werksvorschriften nicht zulässig sind.
Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Lichtleiter aus
Glas und Glasfaser, Glaswaren, Gummiteile und auf die Farbbeständigkeit von
Kunststoffteilen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Defekte oder deren Folgen darauf beruhen
können, dass Eingriffe oder Veränderungen am Produkt vorgenommen wurden.
Ansprüche auf Garantie können nur geltend gemacht werden, wenn diese un-
verzüglich KaVo schriftlich angezeigt werden.
Dieser Anzeige ist die Rechnungs- bzw. Lieferscheinkopie beizufügen, aus der
die Fertigungsnummer eindeutig ersichtlich ist. Neben der Garantie gelten die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers, wobei die Gewährleis-
tungsfrist 12 Monate beträgt.
Defekte und deren Folgen insbesondere aufgrund unzureichender Wartung des
Wasserfilters sind nicht Bestandteil der Garantie.

1.5 Transport und Lagerung

1.5.1 Transportschäden
In Deutschland
Ist bei Anlieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss
wie folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe-
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunter-
nehmens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
4. Schaden beim Transportunternehmen melden.
5. Schaden bei KaVo melden.
6. Beschädigtes Produkt keinesfalls vor Rücksprache mit KaVo zurücksenden.
7. Die unterzeichnete Empfangsbescheinigung an KaVo senden.
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