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Löblich GVAC21-6R Betriebs- Und Montageanleitung Seite 56

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Gasgeräte Garantiebestimmungen.
Löblich&Co. verpflichtet sich, bei Einsendung dieses Garantiezertifikats nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen allfällige
die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigende Mängel aufgrund von Material- oder Fertigungsfehlern zu beheben. Auftretende
Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Löblich wird nach eigener Wahl bei Gerätemängeln
a) das mangelhafte Gerät an Ort und Stelle instandsetzen,
b) das Geräte/ Teile zur Instandsetzung oder Austausch zurücksenden lassen,
c) das Gerät zu ersetzen, oder
d) die mangelhaften Teile zu ersetzen.
Eine Verlängerung der Garantiefrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Garantiearbeiten und Gewährleistung durch
Dritte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Werksgarantie erstreckt sich nicht auf
Verschleißteile (z.B. Dichtungen, Thermoelemente, Glimmlampen etc.) Abnutzung und Folgeschäden.
Wartungsarbeiten und Serviceteile laut Wartungsplan.
Betriebsstörungen aufgrund Bedienungs- und Anlagenfehlern (z.B. Wassermangel in der Anlage) und Folgeschäden
Einstellarbeiten (Gas, Wasser, Temperatur, Regelung), Unterweisung zur Bedienung. Diese sind Aufgabe des
Installateurs.
Schäden durch unsachgemäßen Transport, Lagerung u. Behandlung, soweit nicht bei Übernahme des Gerätes festgestellt.
Schäden durch Installationsmängel, außergewöhnliche Betriebsverhältnisse, Bedienungsfehler und übermäßige, im
normalen Hausgebrauch nicht übliche Beanspruchung, Frost, Hochwasser, Rohrbruch, sowie
Schäden und Funktionsfehler durch nicht ordnungsgemäße Installation und Anlagenfehler
Wasserqualität, Schäden durch Anlagenkorrosion, mikrobiologisches Wachstum und Steinbildung in der Heizungsanlage
(lt.ÖNORM H 5195-1)
Voraussetzung für Gewährleistung und die Löblich Werks-Garantie ist
1. Gegenzeichnung dieses Garantiepasses durch den Löblich Werkskundendienst
2. Vorlage der Rechnung, aus welcher die Installation durch eine konzessionierte Fachfirma gemäß unseren
Vorschriften, sowie das Liefer- bzw. Installationsdatum ersichtlich ist, die
3. Beachtung unserer Betriebs- und Montageanleitung und eine alljährliche vorschriftsmäßige Wartung des
Geräts durch den Löblich Werkskundendienst, sowie
4. Überprüfung des Heizungswassers laut ÖNORM H 5195-1.
Anfahrten, Reparaturen und Servicearbeiten, die nicht unter die Garantie fallen, werden dem Auftraggeber gegen Barzahlung
in Rechnung gestellt.
Auftraggeber/Gerätebenutzer
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift, Ort / Datum)
Wartungsunternehmen/Löblich&Co.
Werkskundendienst
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift, Ort / Datum)

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