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Garantie
ALLGEMEINES
Alle unsere Produkte sind entsprechend dem höchsten Industriestandard konstruiert und hergestellt. Wenn die
Geräte gemäß der Gebrauchsanleitung korrekt installiert sind, ordnungsgemäß gewartet und richtig bedient
werden, werden sie lange und zuverlässig arbeiten. Unser internationales Netzwerk von Vertretungen steht
Ihnen in allen Wassersportrevieren auf der Welt mit Informationen
und Hilfe zur Verfügung, wenn Sie es wünschen.
Bitte lesen Sie die Garantiekarte aufmerksam, füllen Sie sie aus und senden Sie sie zur Registrierung an
Ihre nationale Vertretung.
GARANTIEEINSCHRÄNKUNG
Die Garantie erstreckt sich auf den Ersatz von defekten Teilen, sofern es sich um Herstellungs- oder
Materialfehler handelt, und den Arbeitslohn bei einer Reparatur im Kaufland. Die Garantiefrist beträgt zwei
Jahre und beginnt mit dem Kaufdatum im Einzelhandelsgeschäft oder der Werftübergabe. Diese
Herstellergarantie ist die einzige Garantie und andere Fristen, sei es ausdrücklich oder still-schweigend,
finden keine Anwendung. Der Hersteller schließt insbesondere die stillschweigende Zusicherung für den Einsatz
des Gerätes für einen bestimmten Zweck aus.
GARANTIEBEDINGUNGEN
• Die mitgelieferte Garantiekarte in Verbindung mit der Rechnung als Beleg für das Kaufdatum sind
Voraussetzung für Garantieansprüche.
• Die Garantie ist nicht übertragbar und bezieht sich ausschließlich auf den Erstkäufer.
• Die Garantie gilt nicht: - für Erzeugnisse mit entfernter Seriennummer - bei falsch eingebauten Geräten - bei
Beschädigungen auf Grund falscher elektrischer Absicherung - bei unsachgemäßem Gebrauch - bei äußeren
Einwirkungen - für Veränderungen und Reparaturen an den
Geräten, die nicht durch den Hersteller oder die nationale Vertretung zugelassen wurden – für den Gebrauch
außerhalb des für das Gerät vorgesehenen Zweckes.
• Der Hersteller haftet nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, die aus einer Fehlfunktion seiner Geräte
herrühren. Der Hersteller haftet nicht für Personenschäden aller Art, die durch die Benutzung seiner Geräte
herrühren.
• Der Hersteller, seine nationalen Vertretungen oder Verkäufer haften nicht für Kosten, die –aus Probefahrten -
aus Überprüfung des Einbaus durch dritte - aus Besichtigung des Bootes zwecks Auswahl des Gerätes -
entstehen, sei es während oder außerhalb der Garantiezeit.
• Der Hersteller hat das Recht, innerhalb der Garantiezeit zu Reparaturzwecken zurückgegebene Geräte durch
ähnliche gleichwertige Geräte zu ersetzen, wenn die Reparatur nicht in einer annehmbaren Zeit erfolgen kann.
• Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese Garantiefristen und –Bedingungen nicht berührt.
VERFAHREN
Das beanstandete Gerät muss an die nationale Vertretung oder an einen von ihr benannten Händler des
Landes geschickt werden, in dem das Gerät gekauft wurde. Berechtigte Reklamationen werden erledigt und das
gerät kostenfrei an den Kunden zurückgesandt.
Wenn das Gerät in einem anderen Land benutzt wird als in dem, in dem es gekauft wurde, kann es an die
dortige nationale Vertretung oder an einen von ihr benannten Händler geschickt werden. In diesem Fall ist die
Garantie auf den Ersatz von teilen beschränkt. Lohn- und Frachtkosten werden dem Kunden zu annehmbaren
preisen belastet.
GARANTIEAUSSCHLUSS
Unsere Geräte stellen nur eine Hilfe zur Navigation dar und entbinden den Benutzer nicht von den Pflichten
ordentlicher Seemannschaft. Der Schiffsführer muss nach Seemannsbrauch alle möglichen Unterlagen
hinzuziehen und immer die voraussichtlich ungünstigste Situation annehmen.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, im Sinne der laufenden Produktentwicklung Veränderungen an den
Produkten ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
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