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Jungheinrich EJC 212 Betriebsanleitung Seite 117

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5. Lagern
Werden Batterien für längere Zeit außer Betrieb genommen, so sind diese vollgela-
den in einem trockenen, frostfreien Raum zu lagern.
Um die Einsatzbereitschaft der Batterie sicherzustellen, können folgende Ladebe-
handlungen gewählt werden:
1. monatliche Ausgleichsladung nach Punkt 2.3.
2. Erhaltungsladungen bei einer Ladespannung von 2,23 V x Zellenzahl. Die Lager-
zeit ist bei der Lebensdauer zu berücksichtigen.
6. Störungen
Werden Störungen an der Batterie oder dem Ladegerät festgestellt, ist unverzüglich
der Kundendienst anzufordern. Meßdaten gem. 3.3. vereinfachen die Fehlersuche
und die Störungsbeseitigung.
Ein Servicevertrag mit uns erleichtert das rechtzeitige Erkennen von Fehlern.
Technische Änderungen vorbehalten.
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Gebrauchte Batterien sind besonders überwachungsbedürftige Ab-
fälle zur Verwertung.
Diese, mit dem Recycling-Zeichen und der durchgestrichenen Müll-
tonne gekennzeichneten Batterien, dürfen nicht dem Hausmüll zu-
gegeben werden.
Die Art der Rücknahme und der Verwertung ist gemäß § 8 BattV mit
dem Hersteller zu vereinbaren.

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