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Jungheinrich EJC 212 Betriebsanleitung Seite 114

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Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, bei Reparatur mit nicht originalen Er-
satzteilen, eigenmächtigen Eingriffen, Anwendung von Zusätzen zum Elektrolyten
(angebliche Aufbesserungsmittel) erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Für Batterien gem.
ligen Schutzart während des Betriebes zu beachten (siehe zugehörige Bescheini-
gung).
1. Inbetriebnahme gefüllter und geladener Batterien. (Inbetriebnahme einer un-
gefüllten Batterie siehe gesonderte Vorschrift.)
Die Batterie ist auf mechanisch einwandfreien Zustand zu überprüfen.
Die Batterieendableitung ist kontaktsicher und polrichtig zu verbinden, ansonsten
können Batterie, Fahrzeug oder Ladegerät zerstört werden.
Anzugsmomente für Polschrauben der Endableiter und Verbinder:
Stahl
M 10
23 ± 1 Nm
Der Elektrolytstand ist zu kontrollieren. Er muß gesichert oberhalb des Schwapp-
schutzes oder der Scheideroberkante liegen.
Die Batterie ist gem. Pkt. 2.2 nachzuladen.
Der Elektrolyt ist mit gereinigtem Wasser bis zum Nennstand aufzufüllen.
2. Betrieb
Für den Betrieb von Fahrzeugantriebsbatterien gilt DIN EN 50272-3 «Antriebsbatte-
rien für Elektrofahrzeuge».
2.1 Entladen
Lüftungsöffnungen dürfen nicht verschlossen oder abgedeckt werden.
Öffnen oder Schließen von elektrischen Verbindungen (z.B. Steckern) darf nur im
stromlosen Zustand erfolgen.
Zum Erreichen einer optimalen Lebensdauer sind betriebsmäßige Entladungen von
mehr als 80% der Nennkapazität zu vermeiden (Tiefentladungen).
Dem entspricht eine minimale Elektrolytdichte von 1,13 kg/l am Ende der Entladung.
Entladene Batterien sind sofort zu laden und dürfen nicht stehen bleiben. Dies gilt
auch für teilentladene Batterien.
2.2 Laden
Es darf nur mit Gleichstrom geladen werden. Alle Ladeverfahren nach DIN 41773 und
DIN 41774 sind zulässig. Anschluß nur an das zugeordnete, für die Batteriegröße zu-
lässige Ladegerät, um Überlastungen der elektrischen Leitungen und Kontakte, un-
zulässige Gasbildung und Austritt von Elektrolyt aus den Zellen zu vermeiden.
Im Gasungsbereich dürfen die Grenzströme gem. DIN EN 50272-3 nicht überschrit-
ten werden. Wurde das Ladegerät nicht zusammen mit der Batterie beschafft, ist es
zweckmäßig, dieses vom Kundendienst des Herstellers auf seine Eignung überprü-
fen zu lassen.
I und
II sind die Hinweise für die Aufrechterhaltung der jewei-
3

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