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Die Batterie ist polrichtig (Plus an Plus bzw. Minus an Minus) an das ausgeschaltete
Ladegerät anzuschließen. Danach ist das Ladegerät einzuschalten.
Beim Laden steigt die Temperatur in der Batterie um ca. 10 K an. Deshalb soll die
Ladung erst begonnen werden, wenn die Temperatur unter 35° C liegt. Die Tempe-
ratur soll vor der Ladung mindestens 15° C betragen, da sonst keine ordnungsgemä-
ße Ladung erreicht wird. Sind die Temperaturen ständig höher als 40 °C oder niedri-
ger als 15° C, so ist eine temperaturabhängige Konstantspannungsregelung des
Ladegerätes erforderlich.
Hierbei ist der Korrekturfaktor gem. DIN EN 50272-1 (Entwurf) mit -0,005 V/Z pro K
anzuwenden.
Besonderer Hinweis für den Betrieb von Batterien in Gefahrenbereichen:
Dies sind Batterien, die gemäß EN 50014, DIN VDE 0170/0171 Ex I in schlagwetter-
gefährdetem bzw. gemäß Ex II in explosionsgefährdetem Bereich zum Einsatz kom-
men. Die Warnhinweise auf der Batterie sind zu beachten.

2.3 Ausgleichsladung

Ausgleichsladungen dienen zur Sicherung der Brauchbarkeitsdauer und zur Erhal-
tung der Kapazität. Ausgleichsladungen sind im Anschluß an eine normale Ladung
durchzuführen.
Sie sind erforderlich nach Tiefentladungen und nach wiederholt ungenügender La-
dung. Für die Ausgleichsladung sind ebenfalls nur die vom Batteriehersteller zuge-
lassenen Ladegeräte zu verwenden.
Temperatur beachten
2.4 Temperatur
Die Batterietemperatur von 30 ° C wird als Nenntemperatur bezeichnet. Höhere Tem-
peraturen verkürzen die Lebensdauer, niedrigere Temperaturen verringern die ver-
fügbare Kapazität.
45°C ist die Grenztemperatur und nicht als Betriebstemperatur zulässig.
2.5 Elektrolyt
Der Elektrolyt ist Schwefelsäure, die in Gel festgelegt ist. Die Dichte des Elektrolyten
ist nicht meßbar.
3. Warten
Kein Wasser nachfüllen!
3.1 Täglich
Batterie nach jeder Entladung laden.
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