Regelmäßige Kontrollen
CAREL bescheinigt mit einem in der Verpackung liegendem Zertifi kat (Kalibrierungszertifi kat),daß der Datalogger im Werk kalibriert
wurde. Den Vorschriften der Norm EN 13486 zufolge ist jedoch eine periodische Kontrolle des Gerätes zur Gewährleistung der
Zuverlässigkeit der Aufzeichnungen erforderlich. Das Ergebnis der Überprüfung muss notiert und aufbewacht werden. CAREL gibt
ein Formularbeispiel (siehe Anlagen A, B und C), daß den Kontroll bestimmungen der Rechtsvorschriften folgt. CAREL empfehlt
die periodische Überprüfung nach beiliegen dem Verfahren, die den normalen gesetzlichen Bestimmungen (auch CAREL
Datalogger) entsprechen.
Meßgerät
Direkter Vergleich durch Meßgeräte, abwechselnd kontrolliert, mit Multimeter und Thermometer. Durch SIT geprüft und zertifi ziert.
Da der Datalogger mit einer Präzision von ± 1,0 °C garantiert wird, muß der Fehler des Meßthermometers unter ± 0,2 °C liegen,
Aufl ösung 0,1 °C.
Vorbereitungen
• Überprüfen Sie, daß der Datalogger nicht in die Nähe von Geräten mit elektromagnetische Interferenzen installiert ist.
• Vergewissern Sie sich, daß der Fühler und die Kabel nicht mit anderen elektrischen Kabeln in direktem Kontakt stehen.
• Reinigen Sie den Fühler.
• Überprüfen Sie die Dataloggerverdrahtungen, damit der Datalogger Messungen ausführt.
Kontrollausführung
• Die Kontrolle sollte in der Nähe der Arbeitstemperatur (möglichst konstant halten) ausgeführt werden. Sie sollten absolut große
Systemgleichgewichtsschwankungen (z.B. Tür öffnen, Kompressoreinschaltung, Licht einschalten etc.) während der Kontrolle
vermeiden.
• Stellen Sie das kalibrierte Thermometer so so nahe wie möglich zum kontrollierenden Fühler. Stellen Sie eine gute thermische
Verbindung her (z.B. verbinden Sie die beiden Fühler mit einem thermoleitenden Material wie Kupfer).
• Notieren Sie gleichzeitig die gemessene Temperatur des Präzisionsgeräts und des Dataloggers in periodischen Zeitabständen
und notieren Sie eventuelle Veränderungen des Systemstatus (z.B. Kompressor ausgeschaltet, Tür offen etc., sodaß die
Reaktionszeit des Systems hervorgehoben wird, Zeitverzögerung, Wärmeabstrahlung, etc.).
Kontrollergebnisse
Der Differenzwert zwischen Datalogger und des Bezugsthermometer ist:
• Kleiner oder gleich ± 0,8 °C: das Resultat ist akzeptabel.
• Zwischen -1,0 °C bis -0,8 °C und zwischen 0,8 °C bis -1,0 °C: das Resultat ist akzeptabel, aber das Gerät muß innerhalb von 6
Monaten geprüft werden.
• Größer als -1,0 °C und größer als 1,0 °C: das Resultat ist negativ.
Wenn die Kontrolle ein negatives Ergebnis gibt, dann können Sie versuchen den Fühler des Dataloggers auszutauschen. Wenn
der Datalogger mit dem neuen Fühler dann noch immer außerhalb der Präzision liegt, geben Sie das Gerät CAREL zu einer neuen
Kalibrierung zurück.
Wichtig
Die Anlagen A und B in der Bedienungsanleitung sind Orginale, bei jeder Kontrolle sind Sie zu fotokopieren. Die Kopien der
Anlagen A und B müssen ausgefüllt und aufgehoben werden, sie sind der Kontrollbericht des Dataloggers.
Die Anlage C ist die Lebenslaufkarte. Sie sammelt die Daten der einzelnen Kontrollberichte.
Diese Dokumente ersetzen nicht das Kalibrierungszertifi kat von CAREL.
ANHANG