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Sicherheitsinformationen; Reinigung; Explosionsfähige Atmosphäre; Entsorgung Von Schädlichen Stoff En - RCM BYTE I 461 series Handbuch Für Gebrauch Und Wartung

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SICHERHEITSINFORMATIONEN

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Reinigung:

Die zur Reinigung verwendeten aggressiven Reinigungsmittel, Säuren, usw. vorsichtig anwenden.
Die Anweisungen des Reinigungsmittelherstellers beachten und, falls nötig, Schutzkleidung tragen (Sicherheitsanzug, Handschuhe, Brillen, usw.).
Auf EU-Richtlinien Bezug nehmen.
Explosionsfähige Atmosphäre:
Die Maschine ist nicht dazu geplant, in Räumen mit explosionsfähigem Gas, Staub oder Dampf zu arbeiten, daher ist der Gebrauch in explosions-
fähiger Atmosphäre VERBOTEN.
Entsorgung von schädlichen Stoff en:
Die Entsorgung des gesammelten Materials, wie leere Batterien, usw. muss gemäß den geltenden Vorschriften bezüglich Entsorgung und Aufbe-
reitung erfolgen.
INFORMATIONEN FÜR DIE BENUTZER
(für Produkte vom Typ "PROFESSIONELL")
Gemäß Art.13 des Gesetzesdekrets vom 25. Juli 2005, Nr.151 "Umsetzung der Richtlinien 2002/95/EG, 2002/96/EG und 2003/108/CE be-
züglich der Reduzierung des Gebrauchs von gefährlichen Stoff en bei elektrischen und elektronischen Geräten, sowie bezüglich der Entsorgung der
Abfälle.
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf den Geräten oder Verpackungen bedeutet, dass das Produkt am Ende seiner Lebensdauer
getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden muss.
Die getrennte Müllsammlung des vorliegenden Geräts, wenn es am Ende seiner Lebensdauer ankommt, wird vom Hersteller organisiert und ver-
waltet. Der Benutzer, der ein solches Gerät entsorgen möchte, muss daher den Hersteller kontaktieren und das System befolgen, dass dieser an-
wendet, um die getrennte Sammlung von am Ende ihrer Lebensdauer angelangten Geräten zu ermöglichen.
Eine geeignete Müllsammlung für die darauf folgende Übergabe des Geräts für das Recycling, die umweltfreundliche Aufbereitung und Entsor-
gung trägt dazu bei, mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu vermeiden und unterstützt den neuen und/oder
recycelten Einsatz von Materialien, aus denen das Gerät besteht.
Die nicht korrekte Entsorgung des Produkts vonseiten des Besitzers hat Verwaltungsstrafen zur Folge, siehe Gesetzesdekret Nr. 22/1997"
(Artikel 50 und folgende des Gesetzesdekrets Nr. 22/1997).
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