2.4.2
Unbefugte
D
2.4.3
Unterweisung
Der Betreiber muss das Personal regelmäßig unterweisen. Zur besseren Nachverfolgung
muss ein Unterweisungsprotokoll mit folgenden Mindestinhalten erstellt werden:
2.5
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen vor Beeinträchtigungen der Sicher-
heit und Gesundheit bei der Arbeit zu schützen. Das Personal muss während der
verschiedenen Arbeiten an und mit dem System persönliche Schutzausrüstung tragen.
Die Art der Schutzausrüstung wird über die Betriebsanweisungen des Betreibers für das
System definiert.
WARNUNG!
Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren
im Gefahren- und Arbeitsbereich! Unbefugte
Personen, die die hier beschriebenen Anforde-
rungen nicht erfüllen, kennen die Gefahren im
Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für Unbe-
fugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin
zum Tod.
Unbefugte Personen vom Gefahren- und Ar-
beitsbereich fernhalten.
Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus
dem Gefahren- und Arbeitsbereich weisen.
Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbe-
fugte im Gefahren- und Arbeitsbereich aufhal-
ten.
• Datum der Unterweisung
• Name des Unterwiesenen
• Inhalte der Unterweisung
• Name des Unterweisenden
• Unterschriften des Unterwiesenen und des
Unterweisenden
10