„Stilllegung"
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Stilllegung
9.1
Außerbetriebsetzung
Die Anlage kann dauerhaft mit dem Glykol/Wassergemisch befüllt bleiben.
Anlage und Zuleitung vor Beginn der Arbeiten stromlos setzen (allpolig abschalten) und vor unbefugtem Einschalten
sichern.
Achtung!
Gewisse Anlagenteile stehen unter Druck.
Wird die Anlage über einen längeren Zeitraum außer Betrieb gesetzt, so sind die Hinweise der einzelnen Kom-
ponenten einzuhalten.
Zusätzlich sind die Informationen der Komponentenhersteller zu beachten (bei Bedarf anfordern).
Achtung!
Im Winter besteht Einfriergefahr von einzelnen Komponenten.
Ggf. geeignete Maßnahmen, wie z.B. Frostschutz einfüllen, ergreifen.
Vor erneuter Inbetriebsetzung sind die Punkte unter Kapitel Inbetriebnahme und Wartung zu beachten.
9.2
Abbau
Anlage und Zuleitung vor Beginn der Arbeiten stromlos setzen (allpolig abschalten) und vor unbefugtem Einschalten
sichern.
Achtung!
Gewisse Anlagenteile stehen unter Druck.
Die Demontage darf nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden.
Der Abbau muss nach den zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen, einschlägigen Arbeits- und Unfallverhü-
tungsvorschriften durchgeführt werden.
9.3
Entsorgung
Ausgediente Geräte, Batterien oder Akkus nicht über den Hausmüll entsorgen!
Bei der Entsorgung des HYDRO-OPT
der Durchführung gültigen, einschlägigen, örtlichen Umwelt- und Recyclingvorschriften Ihres Landes und
Ihrer Gemeinde vorzugehen.
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S, der Betriebsmittel und des Zubehörs ist nach den zum Zeitpunkt
®
Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vorbehalten!
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