WINDDRUCK
NB: If the gearmotor is installed on solid swing gates in a windy area,
max. motor torque must always be calibrated to less than 15 Kg
(measured on the closing edge – as established by prEN 13241 and
prEN 12635). If torque is calibrated to exceed this safety threshold,
TAU declines all responsibility for damage to people.
WARTUNG
Die Getriebemotoren ZIP erfordern wenig Wartung. Trotzdem hängt
ihre gute Funktion auch von dem Zustand des Gittertores ab: aus die-
sem Grunde beschreiben wir kurz auch die Tätigkeiten, die durchzu-
führen sind, um das Gittertor immer leistungsfähig zuhalten.
Achtung: Niemand, mit Ausnahme des Wartungstechnikers, bei dem
es sich um einen spezialisierten Techniker handeln muß, darf das au-
tomatische Gittertor während der Wartungsarbeiten bedienen können.
Aus diesem Grunde sollte die Versorgung mit Netzstrom unterbrochen
werden, um so auch die Gefahr eines Stromschlags zu vermeiden.
Muß hingegen die Stromversorgung für einige Überprüfungen vorhan-
den sein, so ist es erforderlich, daß jede Steuervorrichtung, mit Aus-
nahme der Vorrichtung, die vom Wartungstechniker benutzt wird, kon-
trolliert oder deaktiviert wird (Fernsteuerungen, Druckknopftafel, etc.).
Automatisierungsanlage
•
Den Zapfen des Gelenkarms, den Beschlag, der in Verbindung
mit der Motorabtriebswelle arbeitet, und alle Teile geölt halten, die
Verschleiss aufgrund von Reibung ausgesetzt sind.
•
Die Funktion der Sicherheitsvorrichtungen (Photozelle, Sicher-
heitsleiste, Drehmomenntbegrenzer, etc.).
Gewöhnliche Wartung
•
Jede der folgenden Arbeiten muss wenn nötig und mindestens alle
6 Monate für den normalen Hausgebrauch (ungefähr 3000 Arbeits-
zyclen) und alle 2 Monate für den intensiven Gebrauch z. B. Wohn-
blockbetrieb (immer ungefähr 3000 Arbeitszyklen).
Außerordentliche Wartung
•
Wenn nicht banale Eingriffe an den mechanischen Teilen erfor-
derlich werden, empfiehlt es sich, den Getriebemotor auszubauen,
um ihn von den Technikern des Herstellers oder von ihm autori-
sierten Vertragshändlern reparieren zu lassen.
NACHTRAG (Abb. 11 - Abb. 12)
WELCHE SICHERHEITSFREIRÄUME MUSS ICH EINHALTEN,
WENN ICH EIN TOR AUTOMATISIERE?
•
Der Abstand A, Abb. 11, zwischen Pfosten und Ständer neben dem
Tor muss während der Tordrehung gleich bleiben. Ändert sich der
Abstand, so muss der Höchstabstand in der gesamten Höhe max. 25
mm sein, andernfalls muss der so zugänglich gewordene Raum in der
gesamten Torhöhe bis max. 2,5 m ausgefacht werden.
•
Der Abstand B in Abb. 11 zwischen Boden und Torflügel muss
mindestens 50 mm sein; falls der Abstand B aufgrund der Neigung
des Bodens variabel ist, so ist es dem Installateur überlassen,
Maßnahmen zur Reduzierung der Mitnehmgefahr anzuwenden.
•
An einem zweiteiligen Tor muss der Abstand C in Abb. 12 zwi-
schen den beiden geschlossenen Torflügeln mindestens 2,5 cm
sein; dieser Abstand kann mit einer Sicherheitsleiste an der Kante
des einen Torflügels oder einem verformbaren, elastischen Ele-
ment im Freiraum zugedeckt werden. Der Abstand kann auch klei-
ner oder gleich Null sein, in diesem Fall müssen sich die Torflügel
aber verstellt schließen, so dass ein Raum D von 50 cm, Abb. 12
entsteht.
HINWEISE FÜR EINE SICHERE INSTALLATION
Totmannbetrieb: es genügt eine Notstopvorrichtung und eine Blink-
leuchte
Automatischer / halbautomatischer Betrieb: eine Blinkleuchte
muss installiert werden, und der Motordrehmoment muss wie später
beschrieben eingestellt werden; falls diese Einstellung nicht möglich
ist, muss eine Sicherheitsleiste installiert werden.
•
zwei Fotozellen anbringen, die eine außerhalb und die andere inner-
halb des Laufwegs, um den Bewegungsbereich des Tors einzugren-
zen. Im Falle einer Überlagerung der Torflügel mit Anschlagleiste
müssen sie verstellt angebracht werden (Distanz D Abb. 12).
Für jede Betriebsweise: Wenn der Torflügel in Öffnung an einem fes-
ten Hindernis (kleine Mauer, Wand, Pfeiler, usw.) mit einem Abstand
(siehe Abbildung auf der vorherigen Seite) anhält, der kleiner als 40
cm ist, so muss am Torflügel oder am festen Teil eine Sicherheitsleiste
nach folgenden Kriterien angebracht werden:
1 - wenn es sich um ein Hindernis handelt, dass sich vorherrschend in
der Höhe (also senkrecht) ausdehnt, so wird die Sicherheitsleiste
(in der ganzen Länge des oben genannten Hindernisses) in einer
Höhe zwischen 40 und 60 cm ab Fußboden angebracht;
2 - wenn es sich um ein Hindernis handelt, dass sich vorherrschend
in der Breite (also waagerecht) ausdehnt und eine Höhe unter 60
cm hat, so wird die Sicherheitsleiste 5 cm ab der oberen Kante des
Hindernisses angebracht.
18
MERKMALE, EINSTELLUNGEN UND INSTALLATION DER SI-
CHERHEITSVORRICHTUNGEN
Photozellen :
•
Sie werden auf einer Höhe zwischen 40 und 60 cm ab Boden und
in einem Höchstabstand von 10 cm ab Kante des geöffneten Tor-
flügels und ab Rand des geschlossenen Tors angebracht.
Sensible Sicherheitsleiste
•
Im einfachsten Fall muss es sich um gewöhnlich geschlossene
NC-Kontakte handeln;
•
Die Elastizität bzw. Mindestverformung muss mindestens 1 cm
größer sein als der Raum, den das Tor ab Ansprechen der Vor-
richtung zum Stillstand benötigt.
Drehmomentbegrenzer
•
Muss so eingestellt werden, dass der Torflügel bei Vorhandensein
eines mechanischen Widerstands von 150 N (ca. 15 kg), an seiner
Kante gemessen, anhält, wobei die kinetische Energie des Torflü-
gels nicht größer als 10 J sein darf.
ANLAGE DES TYPS ZIP (Abb. 13)
1
Getriebemotor ZIP
2
Elektroschloß
3
Anschläge
4
Steuerzentrale
5
Antenne und Blinkclicht
6
Photozellen
7
Schlüsselsschal-ter
8
Hauptschalter
ANLAGE DES TYPS ZIP12 (Abb. 14)
1
Getriebemotor ZIP
2
Elektroschloß
3
Anschläge
4
Steuerzentrale
5
Antenne und Blinkclicht
6
Photozellen
7
Schlüsselsschal-ter
8
Hauptschalter
Die Höchstlänge zwischen Steuerung und Motor darf 10 – 12 m nicht
überschreiten.
GARANTIE: ALLGEMEINE BEDINGUGEN
Die Garantie der Firma TAU hat 24 Monate Gültigkeit ab Kaufdatum
(das Datum muss durch eine Quittung oder Rechnung belegt sein).
Die Garantie schließt die Reparatur mit kostenlosem Ersatz (ab Werk
der Firma TAU: Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten
des Kunden) jener Teile ein, die von TAU anerkannte Fabrikations-
oder Materialfehler aufweisen.
Im Falle von Eingriffen am Standort des Kunden, auch in der Garan-
tiezeit, hat der Kunde ein "feste Abrufgebühr" für die Reisekosten zum
Standort des Kunden und die Arbeitskraft zu zahlen.
Die Garantie wird in folgenden Fällen ungültig:
•
wenn der Defekt durch eine Installation verursacht ist, die nicht
nach den in jeder Packung enthaltenen Herstelleranweisungen
erfolgte.
•
wenn für die Installation der Vorrichtung auch andere Teile als
Original-TAU-Komponenten verwendet wurden.
•
wenn die Schäden durch Naturkatastrophen, Handhabungen,
Spannungsüberlasten, unkorrekte Versorgung, unsachgemä-
ße Reparaturen, falsche Installation oder sonstiges, für das die
Firma TAU keine Verantwortung hat, verursacht sind.
•
wenn die regelmäßigen Wartungsarbeiten nicht durch einen
Fachtechniker nach den in jeder Packung enthaltenen Herstel-
leranweisungen ausgeführt worden sind.
•
Verschleiß den Komponenten.
Reparatur oder Ersatz von Teilen während der Garantiezeit führt zu
keiner Verlängerung derselben.
Bei industrieller, beruflicher oder ähnlicher Nutzung hat diese Garantie
eine Gültigkeit von 12 Monaten.
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