5.1.1.3 Dokumentation
Die Durchführung der Funktionsprüfung muss dokumentiert wer-
den. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
● auf Papier
● elektronische Speicherung mit Unterstützung des Geräts
(integrierte Funktionsprüfung)
In dieser Betriebsanleitung wird ausschließlich die integrierte
Funktionsprüfung beschrieben.
Hinweis:
Wenn die integrierte Funktionsprüfung abgeschaltet ist, muss die
Funktionsprüfung auf Papier dokumentiert werden.
5.1.1.4 Integrierte Funktionsprüfung
Die integrierte Funktionsprüfung wird über das Menü (Abb. 6)
aufgerufen.
Die Ergebnisse der Funktionsprüfung werden als Protokoll im
Gerät gespeichert.
Die Protokolle der Funktionsprüfungen können im Gerät jederzeit
aufgerufen werden (siehe Kap. 3.2.13). Sie können mithilfe ei-
nes Readout-Programms auch auf einem Rechner ausgelesen
werden. Das Programm ist verfügbar unter www.sewerin.com.
Im Lieferzustand ist die integrierte Funktionsprüfung abgeschaltet.
Voraussetzung für die Durchführung der integrierten Funktions-
prüfung ist, dass sie (einmalig) eingeschaltet wird.
Ist eine Funktionsprüfung fällig, erscheint das Symbol
Funktionsprüfung durchführen. Es ist so lange auf
dem Display sichtbar, bis die integrierte Funktionsprü-
fung für den gewählten Anwendungsfall vollständig und
erfolgreich durchgeführt wurde. Wurde die Funktionsprü-
fung zwar vollständig, aber nicht in allen Punkten erfolg-
reich durchgeführt, bleibt das Symbol weiterhin sichtbar.
5 Instandhaltung
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