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Abgassysteme für den raumluftunabhängigen Betrieb
Bestehender Schornsteinschacht
Der Schornstein ist grundsätzlich vor Montage einer Ab-
gasanlage mit dem Buderus-Bausatz GA-K oder ÜB-Flex
in Verbindung mit GA-K vom BSM zu reinigen, wenn
• die Verbrennungsluft über einen bestehenden
Schornsteinschacht angesaugt wird, an dem Schorn-
stein Öl-Feuerstätten oder Feuerstätten für feste
Brennstoffe angeschlossen waren oder
• eine Staubbelastung durch brüchige Schornstein-
fugen zu erwarten ist.
Ist danach weiterhin mit einer Staubbelastung zu rech-
nen oder fallen Rückstände der Öl- oder Festbrennstoff-
feuerstätte an, sollten statt des Bausatzes GA-K oder
ÜB-Flex in Verbindung mit GA-K alternativ die Bausätze
DO-S oder GAL-K verwendet werden.
Kondensatableitung aus der Abgasleitung
Zur sicheren Ableitung des Kondensats muss die Abgas-
leitung mit 3 ° Gefälle (5,2 cm/m) vom senkrechten Teil
der Abgasanlage zum Brennwertgerät hin installiert wer-
den. Bei längeren waagerechten Strecken der Abgaslei-
tung kann es erforderlich sein, den waagerechten Teil
bauseits anzuhängen, um so das korrekte Gefälle zum
Brennwertgerät sicherzustellen. Das Kondensat aus der
Abgasleitung und dem Abgassammler in der Energiezen-
trale fließt direkt in den Geruchsverschluss (Siphon).
Das Kondensat aus der Energiezentrale (der
Abgasleitung) und der FU-Abgasanlage ist
vorschriftsmäßig abzuleiten und ggf. zu neu-
tralisieren. Spezielle Planungshinweise zur
Kondensatableitung Kapitel 9.
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Schächte für Abgasleitungen
Schächte für Abgasleitungen dürfen nicht
anderweitig genutzt werden.
Abgasleitungen, die Geschosse überbrücken, müssen in
Gebäuden in eigenen Schächten angeordnet werden.
Ausnahmen
• Abgasleitungen in Gebäuden der Gebäudeklasse 1
und 2, wenn die Abgasleitung nicht durch mehr als
eine Nutzungseinheit führt. Gebäudeklasse 1 und 2
sind Gebäude mit einer Höhe der Fußboden-Oberkan-
te des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Auf-
enthaltsraum möglich ist, über der
Geländeoberfläche im Mittel bis zu 7 m und nicht
mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht
2
mehr als 400 m
; oder
• einfach belegte Abgasleitungen im Aufstellraum der
Feuerstätte oder
• unter Unterdruck betriebene Abgasleitungen, die
– eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens
90 Minuten (Kennzeichnung L90 oder höher) und
– in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 eine Feu-
erwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten
(Kennzeichnung L30 oder höher) aufweisen.
Mehrere Abgasleitungen in einem gemeinsamen Schacht
sind nur zulässig, wenn
• die Abgasleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen
bestehen oder
• die zugehörigen Feuerstätten in demselben Geschoss
aufgestellt sind oder
• eine Brandübertragung zwischen den Geschossen
durch eine selbsttätige Absperrvorrichtung oder an-
dere Maßnahmen verhindert wird oder
• eine entsprechende allgemeine bauaufsichtliche Zu-
lassung der Abgasleitung vorliegt.
Die Schächte müssen
• eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Mi-
nuten und
• in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 eine Feuer-
widerstandsdauer von mindestens 30 Minuten
aufweisen.
Montage von Abgasleitungen
Die Abgasleitungen sind entsprechend der Montagean-
leitungen zu installieren.
Die Abgasleitungen müssen so installiert werden, dass
sie im Servicefall (z. B. bei Undichtigkeiten) nachträglich
demontiert werden können.
Kunststoffabgasleitungen haben im Betrieb eine Längen-
dehnung von ca. 0,5 % (ca. 5 cm pro 10 m). Nachträgli-
che Befestigungen, die die Längendehnung der
Abgasleitungen behindern (z. B. im Schacht), sind nicht
erlaubt.
Logapower FC10 – 6 720 820 493 (2016/08)