1.2
Bestimmungsgemäße
Verwendung
6
Die in dieser technischen Information beschriebenen Becken und Anlagen und
deren Zubehör sind konzipiert zum Betrieb als Schwimm- und Badebecken im
privaten Bereich. Sie sind mit Wasser aus dem städtischen Leitungsnetz nach
Trinkwasserverordnung zu betreiben. Sole-, Mineral- und Brunnenwässer sind
nicht geeignet. Die maximale Belastung mit Metallen soll die folgenden Werte
nicht überschreiten:
• Eisen
• Mangan
• Ammonium
• Polyphosphat
• Kupfer
• Chloride
Höhere Werte können Korrosion an Einbauteilen und Geräten bzw. Ablage-
rungen auf den Beckenwänden verursachen. Die maximale Badewasser-
temperatur darf 32° C nicht überschreiten:
Bedingt durch den Herstellungsprozess des elastischen Kunststoffkörpers
können Maßtoleranzen auftreten. Diese betragen bis zu +/– 2 cm. Deshalb
sind die angegebenen Maße nur annähernd und unverbindlich.
Der Einbau darf nur von Fachfirmen der Branchen Schwimmbad, Heizung-Sanitär
vorgenommen werden. Elektrische Anschlüsse sind von örtlich konzessionierten
Elektro-Fachfirmen vorzunehmen.
Die jeweiligen Einbau- und Bedienungsanleitungen sind zu befolgen.
Alle RivieraPools sind wasserdichte Schwimmbadschalen aus glasfaserver-
stärktem Polyester. Diese bieten keine statischen Werte zur Berechnung. Die
Stabilität wird erst durch die Betonummantelung erreicht.
Für diese Ummantelung gibt es eine Statik (siehe unsere technische Information
SB 3) die dieser Einbauanleitung zugrundeliegt. Statik und Einbauanleitung
gelten nur unter folgenden Voraussetzungen:
– das Becken wird in gewachsenem, ungestörtem Boden eingebaut
– drückendes Grundwasser, Bergwasser etc. tritt nicht auf
– die zulässige Bodenpressung wird mit 100 KN/qm angenommen
– Beckensohle und Beckenwände erfahren keine zusätzliche Belastung aus
einer Überbauung
Es ist vor Baubeginn zu prüfen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Ist
dies nicht der Fall, sind zusätzliche Baumaßnahmen nötig. Bei Hallenbädern
beispielsweise ist eine separate Statik für Halle und Betonummantelung des
Beckens zu erstellen.
Allgemeines
0,1 mg
pro Liter
0,05 mg
pro Liter
2,0 mg
pro Liter
0,005 mg
pro Liter
0,01 mg
pro Liter
300 mg
pro Liter
(bei Einsatz von Elektroheizern 150 mg/l)