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Hydraulische Anlage - Jungheinrich EFG 535 Betriebsanleitung

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4.6

Hydraulische Anlage

VORSICHT!
Das Hydrauliköl steht während des Betriebes unter Druck und ist gesundheits- und
umweltgefährdend.
Unter Druck stehende Hydraulikleitungen nicht berühren.
Altöl vorschriftgemäß entsorgen. Altöl bis zur vorschriftsmäßigen Entsorgung
sicher aufbewahren.
Hydrauliköl nicht verschütten.
Ausgelaufenes Hydrauliköl sofort mit einem geeigneten Bindemittel entfernen.
Das aus Bindemittel und Betriebsmitteln bestehende Gemisch unter Einhaltung
geltender Vorschriften entsorgen.
Die gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit dem Hydrauliköl sind einzuhalten.
Beim Umgang mit dem Hydrauliköl Schutzhandschuhe tragen.
Hydrauliköl nicht auf heiße Motorteile gelangen lassen.
Beim Umgang mit Hydrauliköl nicht rauchen.
Kontakt und Verzehr vermeiden. Bei Verschlucken kein Erbrechen auslösen,
sondern sofort einen Arzt aufsuchen.
Nach Einatmen von Ölnebel oder Dämpfen Frischluft zuführen.
Sind Öle mit der Haut in Kontakt gekommen, die Haut mit Wasser abspülen.
Sind Öle mit dem Auge in Kontakt gekommen, die Augen mit Wasser ausspülen
und sofort einen Arzt aufsuchen.
Durchtränkte Kleidung und Schuhe sofort wechseln.
VORSICHT!
Betriebsmittel und Altteile sind umweltgefährdend
Altteile und ausgetauschte Betriebsmittel müssen sachgerecht nach den geltenden
Umweltschutzbestimmungen entsorgt werden. Für den Ölwechsel steht Ihnen der
speziell für diese Aufgaben geschulte Kundendienst des Herstellers zur Verfügung.
Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit diesen Stoffen.
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