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Notwendige Befähigungen - Leuze electronic MLC 530 SPG Betriebsanleitung

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2.2
Notwendige Befähigungen
Der Sicherheits-Sensor darf nur von für die jeweilige Tätigkeit geeigneten Personen projektiert, konfiguriert,
montiert, angeschlossen, in Betrieb genommen, instandgehalten und in seiner Applikation geprüft werden.
Generelle Voraussetzungen für dazu geeignete Personen:
• Sie verfügen über eine geeignete technische Ausbildung.
• Sie kennen die jeweils relevanten Teile der Betriebsanleitung zum Sicherheits-Sensor und der Be-
triebsanleitung zur Maschine.
Tätigkeitsspezifische Mindestanforderungen für befähigte Personen:
Projektierung und Konfiguration
Fachkenntnisse und Erfahrungen bei Auswahl und Anwendung von Schutzeinrichtungen an Maschinen so-
wie bei der Anwendung von technischen Regeln und den lokal gültigen Vorschriften zu Arbeitsschutz, Ar-
beitssicherheit und Sicherheitstechnik.
Fachkenntnisse in der Programmierung sicherheitsgerichteter Steuerungen SRASW nach ISO 13849-1.
Montage
Fachkenntnisse und Erfahrungen, die zur sicheren und korrekten Anbringung und Ausrichtung des Sicher-
heits-Sensors, bezogen auf die jeweilige Maschine, benötigt werden.
Elektro-Installation
Fachkenntnisse und Erfahrungen, die für den sicheren und korrekten elektrischen Anschluss sowie die si-
chere Einbindung des Sicherheits-Sensors in das sicherheitsbezogene Steuerungssystem benötigt wer-
den.
Bedienung und Wartung
Fachkenntnisse und Erfahrungen, die nach Einweisung durch den Verantwortlichen zur regelmäßigen Prü-
fung und zur Reinigung des Sicherheits-Sensors erforderlich sind.
Instandhaltung
Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Montage, der Elektro-Installation und der Bedienung und Wartung
des Sicherheits-Sensors entsprechend den oben aufgeführten Anforderungen.
Inbetriebnahme und Prüfung
• Erfahrungen und Fachkenntnisse zu Regeln und Vorschriften von Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und
Sicherheitstechnik, die nötig sind, um die Sicherheit der Maschine und der Anwendung des Sicher-
heits-Sensors beurteilen zu können ‑ inklusive der dazu benötigten messtechnischen Ausrüstung.
• Zusätzlich wird zeitnah eine Tätigkeit im Umfeld des Prüfungsgegenstandes ausgeübt und der Kennt-
nisstand der Person wird durch kontinuierliche Weiterbildung auf dem Stand der Technik gehalten ‑ Be-
fähigte Person im Sinne der deutschen Betriebssicherheitsverordnung bzw. anderer nationaler gesetzli-
cher Bestimmungen.
Leuze electronic
MLC 530 SPG
Sicherheit
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