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Weiterführende Informationen; Entgasen; Entsorgung Der Beschallungsfl Üssigkeiten - Bandelin SONOREX DIGIPLUS DL 102 H Gebrauchsanweisung

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4.3
Weiterführende Informationen

4.3.1 Entgasen

Das Entgasen der Beschallungsfl üssigkeit erhöht die Ultraschall-Wirkung.
Frisch eingefüllte oder längere Zeit in der Schwingwanne verbliebene Flüssigkeit muss vor
Gebrauch entgast werden. In der Flüssigkeit gelöste Gase (z. B. Sauerstoff) werden durch die
Entgasung reduziert und die Ultraschall-Wirkung damit erheblich verbessert.
Während des Entgasens ändert sich das Kavitationsgeräusch, laute Entgasungsgeräusche
entfallen am Ende des Entgasungsvorgangs, das Ultraschallbad arbeitet anscheinend leiser.
Niedriger Geräuschpegel bedeutet aber kein Nachlassen der Ultraschall-Leistung, sondern das
Ende des Entgasungsvorgangs und eine Verbesserung der Ultraschall-Wirkung.
4.3.2 Entsorgung der Beschallungsfl üssigkeiten
Die Entsorgung der Gebrauchslösung erfolgt nach den Angaben der Produktinformation und
des Etiketts des Herstellers der verwendeten Präparate. Alle wässerigen Präparate der DR. H.
STAMM GmbH sind nach den Vorschriften des deutschen Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes
erstellt, biologisch abbaubar und dürfen als Gebrauchslösung in das Abwasser gegeben werden.
Stark saure und stark alkalische Flüssigkeiten sind nach den Datenblattangaben vorher zu
neutralisieren. Es sind die Angaben des Herstellers der entsprechenden Präparate zu beachten.
Während der Reinigung können je nach Art der Verunreinigung wassergefährdende Stoffe,
z. B. Öle, Schwermetallverbindungen etc. in die Gebrauchslösung eingebracht werden. Bei
Überschreitung der Grenzwerte muss die Gebrauchslösung aufgearbeitet (Entfernung der
Schadstoffe) oder als Sondermüll entsorgt werden.
Desinfektions- und Reinigungsfl üssigkeiten, die durch ihren Einsatz verunreinigt wurden,
stellen nach dem deutschen Abfallgesetz (AbfG) einen „Abfall" dar und dürfen vom Hersteller
der Präparate nicht zurückgenommen werden. In anderen Ländern sind ggf. ergänzende/
abweichende nationale Vorschriften zu beachten.
In jedem Fall sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Vorschriften der kommunalen
Abwasserbetriebe zu beachten. Auskünfte erteilen die kommunalen Abwasserbetriebe sowie die
Umweltbehörden.
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