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Olymp HG 10 Inbetriebnahmeanleitung Seite 7

Inhaltsverzeichnis

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Gasbrenner
HG 1 - 3
Wichtige Information für Monteur und
Betreiber bzw. Endanwender
1.0
Beschreibung
Hochleistungs-Gasbrenner in Monoblockbauweise mit Brenn-
stoff-Luft-Verbundregelung
1.1
Mischeinrichtung / Gasdüse:
Flammenrohr mit verstellbarer Stauscheibe.
Gaslanzendüse mit Vormischzone.
1.2
Regelung:
Brennstoff-Luft-Verbundregelung mit gleitendem Auf- und Rück-
schalteverhalten. Regelverhältnis 1:3
1.3
Feuerungsautomat:
Programmsteuergerät für intermittierende Betriebsart, Vorspül-
programm, Sicherheitszeit 2 Sekunden, Fremdlichtschutz.
1.4
Flammenüberwachung:
Flammenfühler in Verbindung mit dem Feuerungsautomaten.
1.5
Anlieferung des Brenners
Der Brenner komplett montiert, in einem Karton bzw. Holz-
verschlag verpackt, angeliefert. Die Gasarmaturen werden als
separate Baugruppe beigepackt.
1.6
Verwendung
Der Brenner ist zur Befeuerung von Kesseln (Wärmeerzeugern)
mit Unterdruck oder Überdruck in der Brennkammer bestimmt.
Der Einsatz des Brenners hat im Rahmen der werkseitigen
Leistungsangaben und Verwendung von geeigneten Brennstof-
fen zu erfolgen. Leistungsbereich, Brennstoffeinsatz und techni-
sche Daten siehe Seiten 5, 6.
1.7
Sicherheit
Diese Betriebsanleitung enthält grundlegende Hinweise, die bei
Aufstellung und Betrieb zu beachten sind. Daher ist diese
Betriebsanleitung unbedingt vor Montage und Inbetriebnahme
vom Monteur sowie dem zuständigen Betreiber zu lesen.
1.8
Informationspflicht
Der Anlagenbetreiber muß in die Bedienung des Gerätes einge-
wiesen werden (Endverw.-Bedienungsanl. beiliegend).
1.9
Personalqualifikation
Das Personal für die Montage muß die entsprechende Qualifika-
tion für diese Arbeiten aufweisen.
1.10
Gefahren bei Nichtbeachtung d. Sicherheitshinw.
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann eine Gefähr-
dung für Personen und Anlage zur Folge haben. Die Nichtbeach-
tung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher Scha-
denersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende
Gefährdungen nach sich ziehen:
- Versagen wichtiger Funktionen der Anlage
- Gefährdungen von Personen durch elektrische, thermische
und mechanische Einwirkungen.
1.11
Sicherheitshinweise für den Betreiber:
Die bestehenden Vorschriften zur Unfallverhütung sind zu be-
achten. Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszu-
schließen (z.B. VDE- bzw. ÖVE-Vorschriften beachten).
Bitte beachten Sie unbedingt beim Einbau des Brenners die,
über den Lieferumfang hinausgehenden sicherheitstechnischen
Einrichtungen und Bauteile (z.B. Temperaturwächter, Sicherheits-
temperaturbegrenzer ...)
1.12
Sicherheitshinweis für Inspektions- und
Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß alle Inspektions- und
Montagearbeiten von autorisiertem und qualifiziertem Fachper-
sonal ausgeführt werden, das sich durch eingehendes Studium
der Betriebsanleitung ausreichend informiert hat. Grundsätzlich
dürfen Arbeiten an der Anlage nur im Stillstand durchgeführt
werden.
1.13
Eigenmächtiger Umbau u. Ersatzteilherstellung
Veränderungen der Anlage sind nur nach Absprache mit dem
Hersteller zulässig. Original-Ersatzteile und vom Hersteller auto-
risiertes Zubehör dienen der Sicherheit. Die Verwendung ande-
rer Teile kann die Haftung für die daraus entstehenden Folgen
aufheben.
1.14
Unzulässige Manipulation
Flammenüberwachungseinrichtungen sind Sicherheitseinrich-
tungen und dürfen nicht geöffnet werden. Manipulationen an
Sicherheitseinrichtungen sind ausnahmslos verboten.
1.15
Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Anlage ist nur bei
bestimmungsmäßiger Verwendung entsprechend der Betriebs-
anleitung gewährleistet. Die im Datenblatt angegebenen Grenz-
werte dürfen auf keinen Fall überschritten werden.
1.16
Elektroanschluß / Elektroarbeiten
Der Elektroanschluß hat durch qualifiziertes Fachpersonal zu
erfolgen, wobei die VDE bzw. ÖVE, also die geltenden Vorschrif-
ten der jeweiligen Dachverbände, sowie die örtlichen Vorschrif-
ten der EVU's, insbesondere hinsichtlich Schutzmaßnahmen zu
beachten und auszuführen sind.
Arbeiten an der Brennerelektrik sind ebenfalls ausschließlich von
einem Elektrofachmann durchzuführen.
Definition Fachmann: Als Fachmann/Fachkraft gilt nach DIN
31000/VDE1000, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen, sowie Kenntnis der einschlägigen
Bestimmungen, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und
mögliche Gefahren erkennen kann.
1.17
Hauptschalter / Gefahrenschalter
Beim Gasbrenner ist ein allpoliger, händisch zu betätigender
Hauptschalter im Heizraum und ein händisch zu betätigender
Gefahrenschalter außerhalb des Heizraumes an einer leicht
zugänglichen Stelle anzubringen. Die Schalter müssen eine
Mindestkontaktöffnung von 3 mm aufweisen.
1.18
Allgem. Montage- u. Wartungshinweise
Montage und Inbetriebnahme sind von qualifiziertem
Fachpersonal durchzuführen, ebenso Reparaturarbeiten und
die Jahresinspektion.
Die Heizungsbetriebsverordnung und die DIN 4755 bzw. DIN
4756 schreiben mindestens jährliche Wartung vor.
Kundendienstverzeichnis laut Händlerbeilage.
1.19
Entsorgung / Problemstoffe
Die regionalen Verordnungen bezüglich Entsorgung von Ruß
und anderen anfallenden Reststoffen sind einzuhalten (gilt für
Kesselreinigung).
Im normalen Betriebszustand fallen keinerlei Reststoffe an.
1.20
Einschl. Richtlinien, techn. Regeln, Normen
Die gültigen techn. Richtlinien, Regeln, Verordnungen und
Normen, die zur Installation, zum Betrieb und zur Wartung der
Anlage vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, sind
anzuwenden.
1.21
Voraussetzung für die Gewährleistung
Der Einsatz des Brenners im Rahmen der werkseitigen Lei-
stungsangaben, ordnungsgemäße Bedienung und Verwendung
von geeigneten Brennstoffen. Den Brenner nicht in Räumen mit
aggressiven Dämpfen (z. B. Perchloräthylen, Tetrachlorkohlen-
stoff), hoher Luftfeuchtigkeit oder starkem Staubbefall, montie-
ren. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen erlischt die Ge-
währleistung auf auftretende Geräteschäden und Material-
korrosion. Der Aufstellungsraum muß gut belüftet sein. Die Zu-
und Abluftführung muß den Richtlinien entsprechen. Die
Spannungsversorgung muß den Angaben am Typenschild ent-
sprechen. Montage, Inbetriebnahme und Wartung sind von
einem Fachmann durchzuführen. Es wird keine Gewährleistung
übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstan-
den sind: Inbetriebnahme durch den Käufer oder dritte Perso-
nen, einschließlich des Einbaus von Teilen fremder Herkunft und
unzulässiger Manipulation.
Zusatz:
Für Geräte, die nicht mit den in dieser Anleitung beschriebenen
Komponenten ausgeliefert werden, ist die Anleitung im Beipack
dieser Komponenten zu berücksichtigen.

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Diese Anleitung auch für:

Hg 15Hg 30Hg 20

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