Inbetriebnahme
2
Erstinbetriebnahme
2.1
Kontrolle der Drehrichtung
Zur Überprüfung der Drehrichtung des Gebläsemotors ist
der Brenner kurz zu starten. Die Drehrichtung muß mit der
Pfeilrichtung (1) übereinstimmen (Abb.10).
2.2
Kontrolle der Gasstrecke
Vor der eigentlichen Inbetriebnahme muß die Gasstrecke
kontrolliert werden. Dazu geht man in folgender Reihen
folge vor:
S Der Gashahn ist zu öffnen.
S Die Gasleitung ist zu entlüften. Wenn keine speziellen
Vorrichtungen (z. Bsp. Entlüftungsleitung oder Prüfbren
ner) installiert sind, kann dies auch über die eingangs
seitige Meßstelle M1 am Gasdruckwächter (Abb.11) er
folgen.
S Kontrolle des Mindestanschlußdruckes
(vor Magnetventil), Tab.2.
Die Gasdruckwerte sind von der Brennergröße, der erfor
derlichen Leistung, dem Brenngas und der eingesetzten
Gasarmatur abhängig.
Achtung:
Sollten die Mindestanschlußdrücke (Tab.2)
unterschritten werden, so ist ein Betrieb nur
mit eingeschränkter Leistung möglich!
Technische Dokumentation
1−2422−4212/01
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2002−08−27
Abb.10: Drehrichtung Gebläsemotor
Abb.11: Meßstelle am Gasdruckwächter (GDW)
1
M1