Einleitung
2
Sicherheitstechnische Kontrollen
Um sicherzustellen, daß sicherheitstechnische Mängel
rechtzeitig erkannt werden, hat der Betreiber mindestens alle
2 Jahre bzw. bei Bedarf (Defekt/Vorkommnis) sicherheits-
technische Kontrollen durch autorisierte Personen durch-
führen zu lassen.
Bei der Durchführung sicherheitstechnischer Kontrollen als
auch bei Instandsetzungsmaßnahmen sind die Forderungen
der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zu beachten.
W_UCH2020, UCH2015_V1.00_364320_D.pdf