Sicherheitshinweise
2.5
Lärmhinweis
Der arbeitsplatzbezogene A-bewertete Emissionsschalldruckpegel beträgt 70 dB(A),
gemessen am Ohr des Bedieners.
Bei Maschinen mit Verbrennungsmotor ist mit einem A-bewerteten
Emissionsschalldruckpegel von 90 dB(A), gemessen am Ohr des Bedieners, zu rechnen.
Bei Maschinen mit Zapfwellenantrieb hängt der Lärmwert vom Schlepper ab.
Daher ist das Tragen eines Gehörschutzes erforderlich.
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht zugleich auch
sichere Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es eine Korrelation zwischen Emissions- und
Immissionspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig abgeleitet werden, ob zusätzliche
Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind oder nicht. Faktoren, welche den aktuellen am
Arbeitsplatz vorhandenen Immissionspegel beeinflussen, beinhalten die Eigenart des
Arbeitsraumes, andere Geräuschquellen, z.B. die Zahl der Maschinen und andere
benachbarter Arbeitsvorgänge. Die zulässigen Arbeitsplatzwerte können ebenso von Land
zu Land variieren. Diese Information soll jedoch dem Anwender befähigen, eine bessere
Abschätzung von Gefährdung und Risiko vorzunehmen.
2.6
Restrisiken
Auch wenn alle Sicherheitsvorschriften beachtet werden und die Maschine vorschriftgemäß
verwendet wird, bestehen noch Restrisiken:
▪ Berühren von rotierenden Teilen oder Werkzeugen.
▪ Verletzung durch umherfliegende Werkstücke oder Werkstückteile.
▪ Brandgefahr bei unzureichender Belüftung des Motors.
▪ Beeinträchtigung des Gehörs bei Arbeiten ohne Gehörschutz.
▪ Menschliches Fehlverhalten (z.B. durch übermäßige Körperanstrengung, mentale
Überlastung ....)
Jede Maschine weist Restrisiken auf, bei der Ausführung von Arbeiten ist daher immer
größte Vorsicht geboten. Ein sicheres Arbeiten hängt vom Bedienpersonal ab!
2.7
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine - SplitMaster 26 - ist ausschließlich zum Spalten von Holz mit einem
Durchmesser von 10 - 80 cm und einer Länge von 50 - 125 cm geeignet.
Die Maschine darf ausschließlich zum Bearbeiten von Brennholz verwendet werden!
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vorgeschriebenen
Betriebs-, Kontroll-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen sowie die besondere
Beachtung der in der Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise!
2.8
Sachwidrige Verwendung
Jede andere bzw. sachwidrige Verwendung, als unter „Bestimmungsgemäße Verwendung"
angegeben, ist ausdrücklich untersagt!
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