Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt
werden!
Niemals fehlerhafte Anschlussleitungen verwenden.
Maschinen mit elektrischem Antrieb dürfen nicht bei Regen in Betrieb genommen werden,
da es zu einem Defekt des Schalters bzw. des E-Motors kommen könnte!
Maschinen mit Verbrennungsmotor:
Kohlenmonoxid - Bildung
Erstickungsgefahr
Maschinen niemals in geschlossenen Räumen in Betrieb nehmen!
2.3
Sicherheitshinweise für Holzspalter
Der Maschinenbediener muss sich vor Inbetriebnahme der Maschine mit dem Bediener für
die Holzmanipulation (Kran, Gabelstapler, Frontlader, usw.) bezüglich der
Sicherheitsvorschriften absprechen und hat diesen Sicherheitsvorschriften sowie den
Sicherheitsanweisungen des Bedieners der Holzmanipulation Folge zu leisten!
▪ Das kann bedeuten, dass der Maschinenbediener während der Beladung der
Holzbeschickung den Bedienplatz verlassen muss, um die erforderlichen
Sicherheitsabstände einhalten zu können.
Das Holz während des Spaltens nicht mit der Hand halten.
Nicht in den Spaltbereich greifen!
Beim Arbeiten sind Schutzschuhe und enganliegende Kleidung zu tragen!
Die Maschine nur im Freien verwenden!
▪ Ausnahme: elektrisch betriebene Maschinen.
Tragen Sie Schutzhandschuhe!
Spalten Sie niemals schräg geschnittenes Holz!
Den Arbeitsbereich von Spänen und Holzresten freihalten.
Vor dem Entfernen festgeklemmter Holzstücke den Antrieb abstellen.
Max. Holzlänge 50 - 125 cm
Beim Transport und bei Stillstand der Maschine das Spaltwerkzeug immer ganz einfahren.
Der Betriebsdruck der Hydraulikanlage darf maximal 260 bar betragen!
2.4
Sicherheitshinweise für Seilwinden
Die Seilwinde darf nur benützt werden, wenn die Maschine an die Dreipunktaufhängung
des Schleppers montiert ist!
Achten Sie darauf, dass das Seil nicht über scharfe Kanten gezogen wird!
Führen Sie das Seil während dem Einziehen niemals mit der Hand!
Sicherheitshinweise
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