1.2
Personalqualifikation
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die entsprechende
Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die
Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber festgelegt werden.
Liegen beim Personal die notwendigen Kenntnisse nicht vor, sind Schulungen durchzuführen.
Unsachgemäße Bedienung kann zu Personenschäden und Schäden an der Tragkraftspritze führen.
2
Sicherheitsmaßnahmen
2.1
Allgemein
Beim Betrieb der Tragkraftspritze sind allgemeingültige Gesetze, Verordnungen und Vorschriften,
insbesondere die Ausbildungsvorschriften der Feuerwehr und Unfallverhütungsvorschriften in der
jeweils gültigen Fassung, einzuhalten.
Ein längerer Betrieb ohne Beaufsichtigung der Pumpe ist zu vermeiden. Beim Betrieb sind die
Hinweise und besonders die Sicherheitshinweise dieser Betriebsanleitung zu beachten.
2.2
Transport der Tragkraftspritze
Die Tragkraftspritze ist mit schwenkbaren Griffen ausgerüstet. Sie sollte von vier Personen
getragen werden, wobei die Handgriffe in die jeweils günstigste Position geschwenkt werden
können. Das Anheben und Absetzen der Tragkraftspritze soll langsam und gleichmäßig erfolgen.
Beim Herausnehmen der Pumpe aus dem Fahrzeug sind die Vorschriften des Fahrzeugherstellers
zu beachten.
Beim Transport über steile Abhänge ist die Tragkraftspritze mit Fangleinen zu sichern oder auf den
Kufen des Traggestells hinuntergleiten zu lassen. Dabei dürfen sich keine Personen in Fallrichtung
aufhalten. Ebenso ist bei Rutschgefahr durch Eis und Schnee zu verfahren.
Der Transport mit einem Kran ist nicht vorgesehen.
Wird die Tragkraftspritze bei Dunkelheit oder schlechter Sicht getragen, können die optionale
Unterbodenbeleuchtung und der Arbeitsscheinwerfer eingeschaltet werden.
2.3
Abgase
Beim Betrieb der Tragkraftspritze entstehen durch den Verbrennungsmotor giftige Abgase, die
Gesundheitsschäden verursachen können.
Die Tragkraftspritze darf nicht in geschlossenen oder unbelüfteten Räumen betrieben werden.
Zum Auspumpen von Schächten und Kellern darf die Tragkraftspritze nicht in den tiefergelegenen
Keller oder Schacht gestellt werden. Es besteht Lebensgefahr durch Kohlenmonoxid-Vergiftung!
Beim Betrieb mit Abgasschläuchen sind die Abgase so abzuleiten, dass keine Personen durch
Emission aus den Abgasschläuchen und Verbrennungen durch heiße Abgasschläuche gefährdet
sind. Es muss berücksichtigt werden, dass die Abgasschläuche nicht absolut dicht sind und auf
gute Belüftung geachtet werden muss.
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