6
Installation und Wartung
6 Installation und Wartung
6.1
Elektrischer Anschluss
GEFAHR!
Beim elektrischen Anschluss sind die einschlägigen Bestimmungen zu beachten:
- Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen (Elex V)
- Bestimmung für das Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- EG-Baumusterprüfbescheinigung
Der elektrische Anschluss darf nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden!
Die Spannungsversorgung muss eigensicher sein und darf folgende Höchstwerte nicht überschrei-
ten:
U
: DC 28 V
i
I
: 100 mA
i
P
: 750 mW
i
wirksame innere Induktivität L: vernachlässigbar klein
wirksame innere Kapazität C: ≤ 10,4 nF
In eigensicheren Stromkreisen dürfen nur eigensichere, zertifizierte Messgeräte verwendet werden!
Für den elektrischen Anschluss 11 (festes Kabel) ergeben sich in Abhängigkeit von der Kabellänge L
folgende Werte:
U
≤ 28 V
i
I
≤ 100 mA
i
P
≤ 750 mW
i
C
≤ 10,4 nF + 100
i
L
≤ 1
i
Allgemeines
•
maximale Leitungslänge 50 m
•
minimaler Biegeradius 120 mm (bei fester Verlegung)
•
das Leitungsende vor Feuchtigkeitseintritt schützen
•
bei der Verlängerung der Leitung auf längenabhängige Induktivitäten und Kapazitäten achten
•
Signalleitungen getrennt von Kabeln mit Spannungen von > 60 V verlegen
•
geschirmte Leitungen mit verdrillten Adern verwenden
•
die Nähe von großen elektrischen Anlagen vermeiden
HINWEIS!
Der eigensichere Stromkreis muss auf die Überspannungskategorie I begrenzt werden, wie in
IEC 60664-1 festgelegt, und die Speisung der Stromkreise erfolgt ausschließlich aus einer bescheinig-
ten eigensicheren Stromquelle mit einem Schutzniveau „ib".
HINWEIS!
Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche, in denen hybride Gemische vorhanden sind, müssen
für diesen Einsatz besonders geprüft sein. Hybride Gemische sind explosionsfähige Gemische aus
brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln mit brennbaren Stäuben. Die Überprüfung der Eignung des
Betriebsmittels für solche Einsätze liegt in der Verantwortung des Betreibers.
16
pF
× L
m
µH
× L
m