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Sicherheit
Sicherheitsvorrichtungen
Sicherheitsvorrichtungen
Beschädigungen, Mängel, Miss-
brauch von Sicherheitseinrichtun-
gen
Beschädigungen oder sonstige Mängel am
Fahrzeug oder am Anbaugerät muss der
Fahrer sofort dem Aufsichtspersonal melden.
Fahrzeuge und Anbaugeräte, die nicht funk-
tions- und verkehrssicher sind, dürfen bis zu
ihrer ordnungsgemäßen Instandsetzung nicht
eingesetzt werden.
Sicherheitseinrichtungen und Schalter dürfen
nicht abgebaut oder deaktiviert werden.
Fest vorgegebene Einstellwerte dürfen nur
mit Zustimmung vom Hersteller verändert
werden.
Eingriffe in die elektrische Anlage (wie z. B.
Anschluss eines Radios, weitere Scheinwer-
fer usw.) sind nur mit schriftlicher Zustimmung
des Herstellers erlaubt. Sämtliche Eingriffe in
die elektrische Anlage sind zu dokumentieren.
45878043403 DE - 10/2017
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