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Verwendung
Last bewegen
Packen von Paletten
Es dürfen nur Paletten eingelagert werden,
die das vorgegebene Größtmaß nicht über-
schreiten. Schadhafte Ladehilfsmittel und
unsachgemäß gebildete Ladeeinheiten dür-
fen nicht eingelagert werden.
Die Last ist auf das Lastaufnahmemittel
so aufzubringen oder auf diesem so zu
sichern, dass sie sich nicht verschieben bzw.
herabfallen kann.
Die Ladeeinheiten sind so einzulagern, dass
die vorgegebene Gangbreite nicht durch
überstehende Teile verringert wird.
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45878043403 DE - 10/2017