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Stilllegung
Soll der Hubwagen noch länger stillgelegt
werden, sprechen Sie bitte Ihren Service für
weitere Maßnahmen an.
Wiederinbetriebnahme nach der
Stilllegung
Wenn der Hubwagen länger als sechs Monate
stillgelegt war, ist er vor der Wiederinbetrieb-
nahme sorgfältig zu prüfen. Die Prüfung soll,
ähnlich wie die UVV-Prüfung auch alle si-
cherheitstechnischen Punkte am Hubwagen
umfassen.
– Hubwagen gründlich reinigen.
– Alle beweglichen Teile und Gelenke ein-
ölen.
– Zustand und Säuredichte der Batterie
prüfen, ggf. nachladen.
– Hydrauliköl auf Kondenswasser prüfen,
ggf. erneuern.
– Wartungsarbeiten wie vor der ersten
Inbetriebnahme durchführen.
– Hubwagen in Betrieb nehmen.
– Prüfen Sie bei der Inbetriebnahme insbe-
sondere:
• Antrieb, Steuerung, Lenkung
• Bremse (Betriebsbremse, Feststellbremse)
• Hubeinrichtung.
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50988011880 [DE]
Einsatz