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Begriffsdefinition Der Verantwortlichen Personen; Betreiber; Befähigte Person; Fahrer - Still EXU-S 22 Originalbetriebsanleitung

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Begriffsdefinition der verantwortlichen Personen
Begriffsdefinition der verantwortlichen Personen

Betreiber

Der Betreiber ist die natürliche oder juristische
Person, die den Stapler nutzt oder in dessen
Auftrag der Stapler genutzt wird.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass der
Stapler nur bestimmungsgemäß und unter
Einhaltung der Sicherheitsvorschriften dieser
Betriebsanleitung eingesetzt wird.
Befähigte Person
Befähigte Personen sind Monteure der
Herstellerfirma oder Personen, die folgende
Anforderungen erfüllen:
• Eine abgeschlossene Berufsausbildung,
die es ermöglicht, ihre beruflichen Kennt-
nisse nachvollziehbar festzustellen. Die
Feststellung soll auf Berufsabschlüssen
oder vergleichbaren Nachweisen beruhen.
• Berufserfahrung, die voraussetzt, dass
die befähigte Person eine nachgewiesene
Zeit im Berufsleben praktisch mit Staplern
umgegangen ist. Dabei hat sie genügend
Anlässe kennengelernt, die Prüfungen

Fahrer

Dieses Fahrzeug darf nur von geeigneten
Personen geführt werden, die mindestens
18 Jahre alt und im Führen des Fahrzeugs
ausgebildet sind. Weiter müssen sie dem
Betreiber oder dessen Beauftragten ihre
Fähigkeiten im Fahren und im Handhaben
von Lasten nachgewiesen haben und von
ihm ausdrücklich mit der Führung beauftragt
worden sein. Zusätzlich sind besondere
Kenntnisse des zu bedienenden Fahrzeugs
erforderlich.
Den Anforderungen der Ausbildung nach §3
des Arbeitsschutzgesetzes und nach §9 der
Betriebssicherheitsverordnung wird genügt,
wenn die Ausbildung des Fahrers nach BGG
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Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle
Benutzer die Sicherheitsinformationen lesen
und verstehen.
Der Betreiber ist verantwortlich für die Planung
und fachgerechte Durchführung regelmäßiger
Sicherheitsüberprüfungen.
Es wird empfohlen, die nationalen Durchfüh-
rungsbestimmungen zu beachten.
auslösen, zum Beispiel im Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung oder aus arbeits-
täglicher Beobachtung.
• Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Um-
feld der anstehenden Prüfung des Staplers
und eine angemessene Weiterbildung sind
unabdingbar. Die befähigte Person muss
Erfahrung über die Durchführung der anste-
henden Prüfung oder vergleichbarer Prü-
fungen gesammelt haben. Außerdem muss
sie über Kenntnisse zum Stand der Technik
hinsichtlich des zu prüfenden Staplers und
der zu betrachtenden Gefährdungen verfü-
gen.
50988011880 [DE]
Sicherheit

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