GEWÄHRLEISTUNG DER SRAM® LLC
GARANTIEUMFANG
Sofern in diesem Dokument nicht anders dargelegt, garantiert SRAM ab dem Erstkaufdatum für zwei Jahre, dass das Produkt frei von Herstellungs-
und Materialfehlern ist. Diese Gewährleistung kann nur vom Erstkäufer in Anspruch genommen werden und ist nicht übertragbar. Ansprüche aus dieser
Gewährleistung sind über den Händler, bei dem das Fahrrad oder die SRAM-Komponente erworben wurde, geltend zu machen. Der Kaufbeleg muss im
Original vorgelegt werden. Sofern in diesem Dokument nicht anders dargelegt, übernimmt SRAM keine anderen Garantien und Gewährleistungen
und trifft keine Zusicherungen jeglicher Art (ausdrücklich oder konkludent) und schließt jegliche Haftung (einschließlich jeglicher konkludenten
Garantie für sachgemäßen Gebrauch, Handelbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck) hiermit aus.
LOKALE GESETZGEBUNG
Diese Gewährleistung räumt Ihnen spezifische Rechte ein. Je nach Bundesland (USA), Provinz (Kanada) oder Ihrem Wohnland verfügen Sie möglicherweise
über weitere Rechte.
Die Gewährleistung ist in dem Umfang, in dem sie von der lokalen Gesetzgebung abweicht, in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung
zu bringen. Der jeweiligen lokalen Gesetzgebung unterliegen möglicherweise Ausschlüsse und Einschränkungen aus dieser Gewährleistung. Für
bestimmte Bundesstaaten der USA sowie einige Länder außerhalb der USA (einschließlich von kanadischen Provinzen) gilt beispielsweise Folgendes:
a. Die Ausschlüsse und Einschränkungen in dieser Gewährleistung dürfen die gesetzlich festgelegten Rechte des Verbrauchers nicht
beeinträchtigen (z. B. Großbritannien).
b. Andernfalls sind derartige Ausschlüsse und Einschränkungen unwirksam.
FÜR KUNDEN IN AUSTRALIEN:
Diese eingeschränkte Gewährleistung von SRAM wird in Australien von SRAM LLC, 1000 W. Fulton Market, 4th Floor, Chicago, IL, 60607, USA gewährt.
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, wenden Sie sich an den Einzelhändler, von dem Sie dieses SRAM-Produkt gekauft haben.
Alternativ können Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen, indem Sie sich an SRAM Australia, 6 Marco Court, Rowville 3178, Australien
wenden. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen entscheidet SRAM, ob es Ihr SRAM-Produkt repariert oder ersetzt. Jegliche Kosten, die Ihnen
durch die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs entstehen, sind von Ihnen zu tragen. Die Rechte, die Ihnen durch diese Gewährleistung
entstehen, gelten zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Ihnen in Zusammenhang mit unseren Produkten möglicherweise gesetzlich
eingeräumt werden. Für unsere Produkte gelten Garantien, die gemäß den australischen Verbraucherschutzgesetzen nicht ausgeschlossen werden
können. Bei erheblichen Mängeln haben Sie Anspruch auf Ersatz oder Erstattung des Kaufpreises sowie eine Entschädigung für jegliche weiteren
vernünftigerweise vorhersehbaren Verluste oder Schäden. Sie haben außerdem Anspruch auf eine Reparatur oder Ersatz der Produkte, wenn deren
Qualität mangelhaft ist und der Mangel keinen erheblichen Mangel darstellt.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Im nach der örtlichen Gesetzgebung zulässigen Maße und mit Ausnahme der in der vorliegenden Gewährleistung ausdrücklich dargelegten
Verpflichtungen schließen SRAM bzw. seine Lieferanten jegliche Haftung für direkte, indirekte, spezielle, zufällige oder Folgeschäden aus.
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Die Garantie gilt nicht für Produkte, die nicht fachgerecht bzw. nicht gemäß der entsprechenden Bedienungsanleitung von SRAM montiert und/oder
eingestellt wurden. Die SRAM-Bedienungsanleitungen finden Sie im Internet unter sram.com, rockshox.com, avidbike.com, truvativ.com oder zipp.com.
Diese Garantie gilt nicht bei Schäden am Produkt infolge von Unfällen, Stürzen oder missbräuchlicher Nutzung, Nichtbeachtung der Herstellerangaben
oder sonstigen Umständen, unter denen das Produkt nicht bestimmungsgemäßen Belastungen oder Kräften ausgesetzt wurde.
Diese Garantie gilt nicht, wenn das Produkt modifiziert wurde, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Versuch, elektronische und zugehörige
Komponenten zu öffnen oder zu reparieren, einschließlich Motoren, Steuerungen, Batterien, Kabelbäume, Schalter und Ladegeräte.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer bzw. der Herstellungscode verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt
wurde.
Normaler Verschleiß und Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Schäden an Verschleißteilen können infolge des sachgemäßen
Gebrauchs, der Nichteinhaltung von Wartungsempfehlungen von SRAM und/oder von Fahren unter anderen als den empfohlenen Bedingungen
entstehen.
FOLGENDE KOMPONENTEN GELTEN ALS VERSCHLEISSTEILE:
• Staubdichtungen
• Buchsen
• Luftschließende O-Ringe
• Gleitringe
• Bewegliche Teile aus Gummi
• Schaumstoffringe
• Befestigungsteile und
Hauptdichtungen von
Hinterbaudämpfern
• Obere Gabelrohre (Standrohre)
Ungeachtet anderslautender Angaben in diesem Dokument gilt die Garantie für die Batterien/Akkus und das Ladegerät nicht für Schäden infolge
von Stromspitzen, Verwendung von ungeeigneten Ladegeräten, mangelhafter Wartung oder jeglichen anderen unsachgemäßen Gebrauchs.
Schäden, die von Fremdbauteilen verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Schäden infolge der Verwendung von Teilen, die nicht kompatibel oder geeignet sind bzw. nicht von SRAM für die Verwendung mit SRAM-
Komponenten autorisiert wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Diese Garantie deckt keine Schäden, die infolge gewerblicher Nutzung (Vermietung) entstehen.
• Überdrehte Gewinde/
Schrauben (Aluminium, Titan,
Magnesium oder Stahl)
• Bremshebelüberzüge
• Bremsbeläge
• Ketten
• Kettenräder
• Kassetten
• Schalt- und Bremszüge
(Innen- und Außenzüge)
• Lenkergriffe
• Schaltgriffe
• Spannrollen
• Bremsscheiben
• Bremsflanken der Felgen
• Federanschlagdämpfer
• Lager
• Lagerlaufflächen
• Sperrklinken
• Antriebszahnräder
• Speichen
• Freilaufnaben
• Aerolenker-Polster
• Korrosion
• Werkzeug
• Motoren
• Batterien/Akkus