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Heizungsanlagen Mit Bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen Bis 100 ºc (Vdi 2035); Heizungsanlagen Mit Zulässigen Vorlauftemperaturen Über (Vdtüv Mb 1466) - Viessmann VITOPLEX series Planungsanleitung

Heiß- und warmwassererzeuger
Inhaltsverzeichnis

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Planungs- und Betriebshinweise
Heizungsanlagen mit bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen bis 100 ºC (VDI 2035)
Es muss vermieden werden, dass sich Steinbelag (Calciumcarbo-
nat) übermäßig an den Heizflächen anlagert. Für Heizungsanla-
gen mit Betriebstemperaturen bis 100 °C gilt die VDI-Richtlinie
2035 Blatt 1 Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizungs-
anlagen - Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warm-
wasser-Heizungsanlagen mit folgenden Richtwerten (Siehe auch
die entsprechenden Erläuterungen im Originaltext der Richtlinie):
Gesamtheizleistung in kW
> 50 bis
200
> 200 bis
600
> 600
Bei den Richtwerten wird von folgenden Voraussetzungen ausge-
gangen:
Die Summe des gesamten Füll- und Ergänzungswassers wäh-
rend der Lebensdauer der Anlage überschreitet nicht das Drei-
fache des Wasserinhalts der Heizungsanlage.
Das spezifische Anlagenvolumen ist geringer als 20 Liter/kW
Heizleistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des
kleinsten Heizkessels einzusetzen.
Alle Maßnahmen zur Vermeidung wasserseitiger Korrosion
nach VDI 2035 Blatt 2 sind getroffen worden.
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist das Füll-
und Ergänzungswasser zu enthärten:
Die Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungswassers liegt
über dem Richtwert.
Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu erwarten.
Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des
kleinsten Heizkessels einzusetzen.
Bei der Planung ist folgendes zu beachten:
Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird
vermieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagener-
weiterung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
Bei Anlagen > 50 kW ist zur Erfassung der Füll- und Ergän-
zungswassermenge ein Wasserzähler einzubauen. Die einge-
füllten Wassermengen und die Wasserhärte sind in die
Serviceanleitungen der Heizkessel einzutragen.
Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als
20 Liter/kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die
Leistung des kleinsten Heizkessels einzusetzen) sind die Anfor-
derungen der nächsthöheren Gruppe der Gesamtheizleistung
(gemäß Tabelle) anzuwenden. Bei gravierenden Überschreitun-
gen (> 50 Liter/kW) ist auf Summe der Erdalkalien
3
0,02 mol/m
zu enthärten.
Heizungsanlagen mit zulässigen Vorlauftemperaturen über 100 ºC (VdTÜV MB 1466)
Betriebsweise mit salzarmem Kreislaufwasser
Als Füll- und Ergänzungswasser kommt nur salzarmes Wasser,
wie entsalztes Wasser, Permeat oder Kondensat in Frage.
Bei Systemen mit Mischkondensation stellt sich salzarmes Was-
ser in der Regel selbst ein, wenn kein Kesselwasser zur Alkalisie-
rung zurückgeführt wird.
El. Leitfähigkeit bei 25 ºC
Allg. Anforderungen
pH-Wert bei 25 ºC
Sauerstoff (O
)
2
*1
Sollen die Bestimmungen der Trinkwasser-Verordnung/Trinkwasseraufbereitungs-Verordnung eingehalten werden, dürfen der pH-
Wert 9,5 und die PO
-Konzentration von 7 mg/Liter nicht überschritten werden.
4
*2
Im Dauerbetrieb stellen sich normalerweise deutlich niedrigere Werte ein.
*3
Werden geeignete anorganische Korrosionsinhibitoren verwendet, kann die Sauerstoffkonzentration im Kreislaufwasser bis zu 0,1 mg/
Liter betragen.
VITOPLEX / VITOROND / VITOMAX
(Fortsetzung)
3
Summe Erdalkalien mol/m
2,0
1,5
< 0,02
Betriebshinweise:
Die Inbetriebnahme einer Anlage soll stufenweise, beginnend
mit der geringsten Leistung des Heizkessels, bei hohem Heiz-
wasserdurchfluss erfolgen. Damit wird eine örtliche Konzentra-
tion der Kalkablagerungen auf den Heizflächen des
Wärmeerzeugers vermieden.
Bei Mehrkesselanlagen sollen alle Heizkessel gleichzeitig in
Betrieb genommen werden, damit die gesamte Kalkmenge nicht
auf die Wärmeübertragungsfläche nur eines Heizkessels aus-
fällt.
Bei Erweiterungs- und Reparaturarbeiten sind nur die unbedingt
notwendigen Netzabschnitte zu entleeren.
Sind wasserseitige Maßnahmen erforderlich, muss schon die
Erstbefüllung der Heizungsanlage zur Inbetriebnahme mit auf-
bereitetem Wasser erfolgen. Dies gilt auch für jede Neubefül-
lung z.B. nach Reparaturen oder Anlagenerweiterungen und für
alle Ergänzungswassermengen.
Filter, Schmutzfänger oder sonstige Abschlämm- oder Abschei-
devorrichtungen im Heizwasserkreislauf sind nach Erst- oder
Neuinstallation öfter, später nach Bedarf in Abhängigkeit der
Wasseraufbereitung (z.B. Härtefällung) zu kontrollieren, zu rei-
nigen und zu betätigen.
Bei Beachtung dieser Hinweise wird die Bildung von Kalkablage-
rungen auf den Heizflächen minimiert.
Sind durch Nichtbeachtung der VDI-Richtlinie 2035 schädliche
Kalkablagerungen entstanden, ist eine Einschränkung der
Lebensdauer der eingebauten Heizgeräte in den meisten Fällen
bereits eingetreten. Die Entfernung der Kalkablagerungen kann
eine Option zur Wiederherstellung der Betriebstauglichkeit sein.
Diese Maßnahme ist durch eine Fachfirma auszuführen. Die Hei-
zungsanlage ist vor Neuinbetriebnahme auf Schäden zu untersu-
chen. Um eine erneute übermäßige Bildung von Steinbelag zu
vermeiden, müssen die fehlerhaften Betriebsparameter unbedingt
korrigiert werden.
Betriebsweise mit salzhaltigem Wasser
Als Füll- und Ergänzungswasser sollte möglichst Wasser mit nied-
rigem Salzgehalt verwendet werden, das mindestens von Erdalka-
lien befreit (enthärtet) ist.
salzarm
S/cm
10 bis 30
klar, ohne Sedimente
*
1
9 - 10
*
2
mg/Liter
< 0,1
Gesamthärte in °dH
11,2
8,4
< 0,11
salzhaltig
> 30 bis 100
> 100 bis 1 500
klar, ohne Sedimente
klar, ohne Sedimente
*
1
9 - 10,5
9 - 10,5
*
2
< 0,05
< 0,02
VIESMANN
2
*
1
*
2
*
3
21

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