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10. Sicherheitsaspekte

Die Handhabung des Gerätes setzt eine genaue Kenntnis und Beachtung der Bedie-
nungsanleitung voraus. Das Gasspürgerät GSP1 darf nur für die beschriebene Verwen-
dung eingesetzt werden.
Das Gasspürgerät GSP1 ist für Methangas (CH4) kalibriert. Andere Gase kommen eben-
falls zur Anzeige, weichen aber von den Kalibrierdaten ab. Bei CxHy-Gasen (Butan, Pro-
pan, etc.) ist die Abweichung relativ gering.
Setzen Sie das GSP1-Gerät keinen extremen Temperaturschwankungen aus.
Bei Lagerung unter 0° C sollte das Gerät mindestens 10 min vor Arbeitsbeginn einge-
schaltet werden.
Das Gasspürgerät GSP1 ist nicht ex-geschützt und darf deshalb nicht in explosiblen
Atmosphären benutzt werden.
Der Sensor sollte keinen Silikonen oder Silikondämpfen ausgesetzt werden. Dies führt
zu seiner Zerstörung.
Funktionstests mit direkter Aufgabe von Feuerzeuggas bzw. Gaskonzentrationen (>
2.000 ppm) führen ebenfalls zur Zerstörung des Sensors.
Reparaturen am GSP1 sind nur von eingewiesenem Fachpersonal auszuführen.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, oder unsachgemäßer Wartung bzw. In-
standsetzung geht die Haftung für die Funktion des Gerätes in jedem Fall auf den Eigen-
tümer oder Betreiber über.
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