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Allgemeine Hinweise; Auswahltabelle Für Sicherheitstechnisches Zubehör Des Vitocrossal - Viessmann VITOCROSSAL 300 Typ CM3 Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Sicherheitstechnische Ausrüstung nach EN 12828
AV1
SDB1
SDB1
SDB2
MA
AV2

Allgemeine Hinweise

Wassermangelsicherung
Nach EN 12828 sind Heizkessel mit einer Wassermangelsicherung
(Wasserstandbegrenzer, Mindestdruckbegrenzer oder Durchflussreg-
ler) auszurüsten.
■ Minimaldruckwächter bei CM2, CM3 und CT3B bis 314 kW
■ Mindestdruckbegrenzer bei CT3U, CR3B und CT3B ab 400 kW
■ Wasserstandbegrenzer bei bestimmten Aufstellbedingungen, z. B.
in Dachheizzentralen bzw. nicht vorhandener statischer Wasser-
säule sollte ein Wasserstandbegrenzer anstelle eines Minimaldruck-
begrenzers/ -wächters vorgesehen werden.
Maximaldruckbegrenzung
Erforderlich für jeden Heizkessel einer Anlage, wenn Nenn-Wärme-
leistung des Heizkessels > 300 kW.
Minimaldruckbegrenzung
Für den sicheren Betrieb ist ein Mindest-Betriebsdruck von 0,5 bar
(0,05 MPa) zwingend erforderlich. Dieser kann durch den Einsatz
eines Minimaldruckwächters oder Minimaldruckbegrenzers sicherge-
stellt werden.
Sicherheitsventil
Die Heizkessel sind nach EN 12828 für Warmwasser-Heizungsanla-
gen mit einer Absicherungstemperatur von max. 110 °C sowie ent-
sprechend ihrer Bauartzulassung mit einem bauartgeprüften Sicher-
heitsventil auszurüsten. Dies muss entsprechend der TRD 721 wie
folgt gekennzeichnet sein:
Auswahltabelle für sicherheitstechnisches Zubehör des Vitocrossal
Die Tabelle zeigt, welches sicherheitstechnische Zubehör nach EN
12828 für den Heizkessel benötigt wird.
Gas-Brennwertkessel
HK
HV
HK
AV1
HKP
SIV
EST
HR
TH
TR
STB
STB
ADG
AV2
AV1
E
Erforderliche Sicherheitseinrichtungen
ADG
Geschlossenes Ausdehnungsgefäß
AV 1
Absperrventil
AV 2
Absperrventil (gegen unbeabsichtigtes Schließen gesichert,
z. B. Kappenventil)
E
Entleerung
EST
Entspannungstopf
MA
Druckanzeigeeinrichtung
SDB 1 Sicherheitsdruckbegrenzer max.
SDB 2 Sicherheitsdruckbegrenzer min.
SIV
Sicherheitsventil
STB
Sicherheitstemperaturbegrenzer
TH
Thermometer
TR
Temperaturregler
Weitere Legende
HK
Heizkreis
HKP
Heizkreispumpe
HR
Heizwasserrücklauf
HV
Heizwasservorlauf
■ „H" bis 3,0 bar (0,3 MPa) zulässigen Betriebsdruck und max.
2 700 kW Wärmeleistung
■ „D/G/H" für alle anderen Betriebsbedingungen.
Die Verbindungsleitung zwischen Heizkessel und Sicherheitsventil
darf nicht absperrbar sein. In ihr dürfen keine Pumpen, Armaturen und
Verengungen vorhanden sein.
Entspannungstopf
Bei Heizkesseln über 300 kW ist in unmittelbarer Nähe des Sicher-
heitsventils ein Entspannungstopf mit Ausblase- und Abflussleitung zu
installieren. Die Ausblaseleitung muss ins Freie führen. Austretender
Dampf darf niemanden gefährden.
Die Ausblaseleitung vom Sicherheitsventil muss so ausgeführt sein,
dass keine Drucksteigerungen möglich sind. Die Mündung der Was-
serabflussleitung muss so angeordnet sein, dass aus dem Sicher-
heitsventil austretendes Wasser gefahrlos und beobachtbar abgeleitet
wird.
Ein Entspannungstopf ist ggf. nicht erforderlich, wenn jeder Wärme-
erzeuger mit einem zusätzlichen Sicherheitstemperaturbegrenzer und
einem zusätzlichen Druckbegrenzer versehen ist.
(x = notwendig, – = nicht notwendig)
8
VIESMANN
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