D
EUTSCH
G
E W Ä H R L E I S T U N G D E R
G a ra n t i e u m fa n g
SRAM garantiert vom Erstkaufdatum an für zwei Jahre, dass das Produkt frei von Mängeln
in Material oder Verarbeitung ist. Diese Gewährleistung kann nur vom Erstkäufer in
Anspruch genommen werden und ist nicht übertragbar. Ansprüche aus dieser
Gewährleistung sind über den Händler, bei dem das Fahrrad oder die SRAM-Komponente
erworben wurde, geltend zu machen. Der Kaufbeleg muss im Original vorgelegt werden.
L o k a le G e s e t z g e b u n g
Diese Gewährleistung räumt Ihnen spezifische Rechte ein. Je nach Bundesland (USA),
Provinz (Kanada) oder Ihrem Wohnland verfügen Sie möglicherweise über weitere Rechte.
Die Gewährleistung ist in dem Maße, in dem sie von der lokalen Gesetzgebung abweicht, in
Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung zu bringen. Der jeweiligen lokalen
Gesetzgebung unterliegen möglicherweise Ausschlüsse und Einschränkungen aus dieser
Gewährleistung. Für bestimmte Bundesstaaten der USA sowie einige Länder außerhalb der
USA (einschließlich von Kanadischen Provinzen) gilt beispielsweise Folgendes:
a.
Die Ausschlüsse und Einschränkungen in dieser Gewährleistung dürfen die gesetzlich
festgelegten Rechte des Verbrauchers nicht beeinträchtigen (z.B. Großbritannien).
b.
Andernfalls sind derartige Ausschlüsse und Einschränkungen unwirksam.
H a f t u n g s b e s c h r ä n k u n g
Im nach der örtlichen Gesetzgebung zulässigen Maße und mit Ausnahme der in der vorliegenden
Gewährleistung ausdrücklich dargelegten Verpflichtungen schließen SRAM bzw. seine Lieferanten
jegliche Haftung für direkte, indirekte, spezielle, zufällige oder Folgeschäden aus.
G e w ä h r le i st u n g s a u s s c h l u s s
-
Die Garantie gilt nicht für Produkte, die nicht fachgerecht bzw. nicht gemäß den Montageanleitungen
von SRAM montiert und eingestellt wurden. Die SRAM-Montageanleitungen finden Sie im Internet
unter www.sram.com oder www.rockshox.com.
-
Diese Garantie gilt nicht bei Schäden am Produkt infolge von Unfällen, Stürzen oder missbräuchlicher
Nutzung, Nichtbeachtung der Herstellerangaben oder sonstiger Umstände, unter denen das Produkt
nicht bestimmungsgemäßen Belastungen oder Kräften ausgesetzt wurde.
-
Bei Veränderungen am Produkt erlischt der Gewährleistungsanspruch.
-
Der Gewährleistungsanspruch erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer bzw. der Herstellungscode
verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde.
-
Normaler Verschleiß und Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Zum normalen Verschleiß
von Komponenten kann es infolge des sachgemäßen Gebrauchs, der Nichteinhaltung von Empfehlungen von
SRAM und/oder von Fahren unter anderen als den empfohlenen Bedingungen kommen.
F
K
OLGENDE
OMPONENTEN UNTERLIEGEN DEM
• Staubdichtungen
• Luftschließende O-Ringe
• Bewegliche Teile aus Gummi
• Federelemente und -Hauptlager
am Hinterbau
• Überdrehte Gewinde/Schrauben
(Aluminium, Titan, Magnesium oder Stahl)
• Bremsbeläge
• Kettenräder
• Schalt- und Bremszüge
(Innen- und Außenzüge)
• Schaltgriffe
• Bremsscheiben
-
Schäden, die von Fremdbauteilen verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
-
Schäden infolge der Verwendung von Teilen, die nicht kompatibel oder geeignet sind bzw. nicht von
SRAM für die Verwendung mit SRAM-Komponenten autorisiert wurden, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
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SRAM C
• GPS U
M
ORPORATION
SER
ANUAL
S R A M C
O R P O R A T I O N
„
V
":
NORMALEN
ERSCHLEIß
• Buchsen
• Gleitringe
• Schaumgummiringe
• Obere Rohre (Tauchrohre)
• Bremshebelüberzüge
• Ketten
• Kassetten
• Lenkergriffe
• Spannrollen
• Werkzeug
954-308084-000, R
. C
EV
SRAM C
. • M
2004
ORPORATION
ARCH
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